Hallo
ich habe eine folgenden Fall :
Patientin wird am 25.03 aufgnommen , am 27.03 findet die Entbindung statt und am 01.04 wird sie entlassen .
Die DRG ist : O60D
Meine Frage ist : Muss die Patientin Tageszuschläge entrichten ? Ich bin der Meinung nein ,da bei stationären Entbindungen die Patientin keine Zuschläge entrichten muss ? Ein Kollege ist aber nicht der Meinung und das je Kalendertag bei stationärer Entbindugsanstaltspflege bis zu Entbindung Zuschläge zu entrichten sind?
Wer hat in diesem Fall nun Recht ?