DRG Abrechnung Zuzahlung bei stationärer Enbindung

  • Hallo

    ich habe eine folgenden Fall :

    Patientin wird am 25.03 aufgnommen , am 27.03 findet die Entbindung statt und am 01.04 wird sie entlassen .

    Die DRG ist : O60D

    Meine Frage ist : Muss die Patientin Tageszuschläge entrichten ? Ich bin der Meinung nein ,da bei stationären Entbindungen die Patientin keine Zuschläge entrichten muss ? Ein Kollege ist aber nicht der Meinung und das je Kalendertag bei stationärer Entbindugsanstaltspflege bis zu Entbindung Zuschläge zu entrichten sind?

    Wer hat in diesem Fall nun Recht ?

  • Guten Morgen,

    es kommt ganz auf den Aufnahmegrud an.

    Wird der Fall mit 05 Stationäre Entbindung geführt, so ist für den gesamten Fall keine Zuzahlung zu leisten.

    Ich meine hierzu gibt es auch noch ein ausführlicheres Thema.

    Sven Lindenau

  • Guten Morgen,

    genauso ist es. Wenn die Dame "zur Entbindung" aufgenommen wurde, gilt der Behandlungsfall als Entbindungsanstaltspflege und wird ohne Zuzahlungspflicht geführt!

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Hallo liebe Mitdenker,

    ich hänge mich hier mal dran ...

    Patientin wurde mit Aufnahmegrund 05 aufgenommen 4 Tage vor Entbindung. Weil sie 4 Tage vor Entbindung da war, haben wir 9-280.0 "Stationäre Behandlung vor Entbindung während desselben Aufenthaltes mindestens 3 bis höchstens 6 Tage" kodiert. Jetzt fordert die Kasse, diesen OPS herauszunehmen, damit die Patientin Zuzahlung leisten muss!
    Wie kann das sein? Gibt es einen zeitlichen Rahmen, außerhalb dessen keine Zuzahlungsbefreiung gilt unabhängig vom Aufnahmegrund?
    Ist der Kode 9-280.0 an besondere weitere Bedingungen geknüpft außer an die stationäre Behandlungszeit? ist er optional?

    Irgendwie finden wir hier keinen logischen Faden - wer kann es uns erklären?

    Freundliche Grüße

    E. Kosche