Körperliche Untersuchung während der Behandlung

  • Guten Tag,

    es tauchte bei uns die Frage auf, wie mit körperlichen Untersuchungen während der Behandlung zu verfahren ist. Die Ärztin muss sich mit grippalen Symptomen, mit Hautausschlägen oder einem Ziehen in der Schulter beschäftigen, verordnet anschließend ein Medikament und bespricht die Nebenwirkungen ausführlich mit dem Patienten. Die 25 Minuten werden tatsächlich erreicht.

    Können sie geOPSt / codiert werden?

    In den Kodierrichtlnien werden Aufnahmeuntersuchungen ja ausgeschlossen, in den Beispielen der OPS-Version 2013 für Ärzte kann ich sie auch nicht als "ähnliche Verfahren" oder "zum Beispiel" entdecken; allenfalls mit viel Phantasie unter "Supportive Einzelgespräche".

    Ich interpretiere die OPS-Vorgaben eindeutig in Richtung psychiatrisch-psychologische Interventionen. Die oben beschriebenen, somatischen Untersuchungen halte ich für Routineleistungen eines Krankenhauses, die nicht codiert werden dürfen.

    Sehen Sie das auch so? Oder liege ich da verkehrt? Gibt es eindeutige Aussagen zu dieser Frage von welchem Institut auch immer?

    Vielen Dank für eventuelle Antworten.

    Freundliche Grüße

    Jorge

  • Guten Morgen Jorge,

    dieses vermeintliche "Problem" wurde hier im Forum bereits mehrfach diskutiert.

    Schauen Sie einfach mal z.B. hier , hier oder hier ...

    Sie zitieren aus der Kodierrichtlinie PP014a der DKR-Psych 2013 nur unvollständig: "Prozeduren, die routinemäßig bei den meisten Patienten und/oder mehrfach während eines Krankenhausaufenthaltes durchgeführt werden, werden nicht verschlüsselt, da sich der Aufwand für diese Prozeduren in der Diagnose oder in den anderen angewendeten Prozeduren widerspiegelt." Als Beispiel werden nicht nur die von Ihnen genannten Aufnahme- sondern auch Kontrolluntersuchungen genannt.

    Somit dürfte es sich bei den von Ihnen aufgeführten ärztlichen Untersuchungen m.E. um eben solche Routinetätigkeiten handeln, die in der Folge als Prozedur nicht eigenständig zu kodieren sind.


    MfG,

    ck-pku

  • Auch Ihnen einen guten Morgen, ck-pku!


    Ich bin jetzt in einer misslichen Situation, weil ich etwas diskutiere, was ich für klar halte, allerdings aus anderen Gründen , wie Sie.


    • Es ist keine Aufnahmeuntersuchung (da bin ich mit Ihnen ja seit langer Zeit einer Meinung)
    • Es ist keine Kontrolluntersuchung
    • Diese körperlichen Untersuchen werden weder "routinemäßig bei den meisten Patienten" noch "und/oder mehrfach während des Krankenhausaufenthaltes" durchgeführt
    • Und der Aufwand spiegelt sich auch nicht in der Diagnose wieder (siehe die oben beschriebenen Beispiele)


    Es bliebe nur die Widerspiegelung "in den anderen angewendeten Prozeduren", die ich nicht interpretieren kann.

    Mir widerstrebte es von Anbeginn der OPS-Zeit, jeden Handgriff in einem Krankenhaus zu verschlüsseln. Für mich ist das eine Basisleistung eines Krankenhauses, die man nicht verschlüsseln sollte.

    Aber der Begriff "Basisleistung" kommt in der einschlägigen Literatur, glaube ich, nicht vor, oder? Insofern bleibt es meine subjektive Meinung.

    Freundliche Grüße

    Jorge

  • Hallo Jorge,

    soweit so gut (da wir uns ja insoweit einig scheinen, als dass diese Untersuchung eben nicht kodiert werden sollte). Aber mit welchem Prozeduren-Kode wollten Sie diese Untersuchung denn auch verschlüsseln, da die 9-6er Kodes, wie Sie zu Recht anmerken, einen anderen Charakter haben und demzufolge hierfür nicht geeignet sind. Aber auch nach dem alphabetischen Verzeichnis des OPS 2013 kommt man nicht weiter, es gibt keinen "passenden" Kode.

    Fazit: Der Aufwand für diese Untersuchung wird über die Diagnose abgebildet (oder eben auch nicht, was dann dem "Grundrauschen" anheimfällt).


    MfG,

    ck-pku