Guten Tag,
es tauchte bei uns die Frage auf, wie mit körperlichen Untersuchungen während der Behandlung zu verfahren ist. Die Ärztin muss sich mit grippalen Symptomen, mit Hautausschlägen oder einem Ziehen in der Schulter beschäftigen, verordnet anschließend ein Medikament und bespricht die Nebenwirkungen ausführlich mit dem Patienten. Die 25 Minuten werden tatsächlich erreicht.
Können sie geOPSt / codiert werden?
In den Kodierrichtlnien werden Aufnahmeuntersuchungen ja ausgeschlossen, in den Beispielen der OPS-Version 2013 für Ärzte kann ich sie auch nicht als "ähnliche Verfahren" oder "zum Beispiel" entdecken; allenfalls mit viel Phantasie unter "Supportive Einzelgespräche".
Ich interpretiere die OPS-Vorgaben eindeutig in Richtung psychiatrisch-psychologische Interventionen. Die oben beschriebenen, somatischen Untersuchungen halte ich für Routineleistungen eines Krankenhauses, die nicht codiert werden dürfen.
Sehen Sie das auch so? Oder liege ich da verkehrt? Gibt es eindeutige Aussagen zu dieser Frage von welchem Institut auch immer?
Vielen Dank für eventuelle Antworten.
Freundliche Grüße
Jorge