Fristverlängerung

  • Guten Morgen Liebes Forum,
    ich wüßte gern mal, ob jemand weiß, welche negativen Konsequenzen es haben könnte eine Fristverlängerung zur Datenlieferung nach §21 beim IneK zu beantragen? (muß dieses Vorgehen wohl heute meinem GF nahelegen). :boom:

    Danke und liebe grüße aus der sonnigen Südpfalz

    Marit Heger
    :look:

    Marit Heger
    Kreiskrankenhaus SÜW
    Med. Controlling, EDV, Ass. Ärztin

  • Hallo Frau Heger,

    laut Info auf der der DKG-Seite vom 24.1.03 (Hr. Völlink) wird generell eine 3-wöchige Überziehungsfrist eingeräumt, die allerdings zu Lasten der 8-wöchigen Fehlerbearbeitungsfrist geht (also eigentlich keine echte Fristverlängerung ist).

    Ein Antrag auf Befreiung von der Übermittlungsfrist (aus nicht vom Krankenhaus zu vertretenden Gründen) muß schriftlich beim InEK eingereicht werden.

    Ich habe das für unser Haus gestern per e-mail an Hr.Jeck (andreas.jeck@inek-drg.de) getan und von ihm als Antwort erhalten, er habe die mail an die zuständige Stelle (wurde nicht benannt) weitergeleitet.

    Gruß
    PB

  • Hallo Frau Heger,
    sollten Probleme durch die fehlende Bereitstellung der Software durch den KIS-Lieferanten hervorgerufen sein, müssen Sie eine Bestätigung Ihres Herstellers vorlegen.
    MfG
    --
    Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen

    :augenroll: Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen
    Vors. RV MD der DGfM e.V.