Liebe Forumsmitglieder,
hier ist eine Frage bezüglich der Berechnung des Zusatzentgeltes bei Hämofiltration aufgetaucht.
In einem Krankenhausfall wird zunächst der OPS 8-853.72 (Hämofiltration 72 - 144 Stunden) am 11.12.2012 kodiert und später der OPS 8-853.73 (Hämofiltration 144 - 264 Stunden) am 26.12.2012 kodiert. Die Kodierung ist nicht strittig, offenbar hat es eine Unterbrechung um mehr als 24 Stunden bei der Hämofiltration gegeben.
Strittig ist jedoch die Berechnung des Zusatzentgeltes, nämlich die Vorgehensweise bei der Berechnung! Sind die Gesamtstunden aufzuaddieren und dann entsprechend einmalig mit einem Zusatzentgelt zu berechnen, oder löst jeder OPS für sich gesehen ein Zusatzentgelt mit der jeweiligen Stundenzahl aus?
In der Suchfunktion habe ich leider nichts adäquates gefunden und bitte deshalb um Unterstützung!