Zusatzentgelt Hämofiltration

  • Liebe Forumsmitglieder,

    hier ist eine Frage bezüglich der Berechnung des Zusatzentgeltes bei Hämofiltration aufgetaucht.

    In einem Krankenhausfall wird zunächst der OPS 8-853.72 (Hämofiltration 72 - 144 Stunden) am 11.12.2012 kodiert und später der OPS 8-853.73 (Hämofiltration 144 - 264 Stunden) am 26.12.2012 kodiert. Die Kodierung ist nicht strittig, offenbar hat es eine Unterbrechung um mehr als 24 Stunden bei der Hämofiltration gegeben.

    Strittig ist jedoch die Berechnung des Zusatzentgeltes, nämlich die Vorgehensweise bei der Berechnung! Sind die Gesamtstunden aufzuaddieren und dann entsprechend einmalig mit einem Zusatzentgelt zu berechnen, oder löst jeder OPS für sich gesehen ein Zusatzentgelt mit der jeweiligen Stundenzahl aus?

    In der Suchfunktion habe ich leider nichts adäquates gefunden und bitte deshalb um Unterstützung!

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Sehr geehrter Herr Bauer,

    Das ZE 119 ergibt sich aus den dort aufgeführten OPS. Es gibt keine Stundenberechnung für das ZE119, die gibt es nur beim OPS.
    Für die OPS-Verschlüsselung gilt die Regelung im Hinweis zu 8-853 (mehr als 24h Pause = neuer Behandlungszyklus = neuer OPS).
    Wenn demnach mehrere OPS verschlüsselt werden müssen, löst auch jeder einzelne OPS ein entsprechendes ZE aus.

    Mit freundlichen Grüßen


    MedCo 07