Hallo Zusammen,
der MDK möchte mir in einem Fall 5 Tage streichen, da keine medizinische Notwendigkeit mehr bestand. Nun war es aber so, dass wir den Pat. in das Pflegeheim zurückverlegen wollten, die Angehörigen sich aber weigerten, da die Pflege dort nicht akzeptabel sei. Eine Suche nach einem alternativen KZP Platz zog sich hin und war schwer (Weihnachtszeit). Schließlich wurde ein Platz gefunden und der Patient konnte verlegt werden. Moniert werden vom MDK 5 Tage >OGVWD. Die Kasse meint, dass dies kein Verschulden wäre, das der Kasse anzuhaften wäre und es auch kein medizinisches Problem wäre. Nun, eine medizinische Notwendigkeit bestand in der Tat nicht im eigentlichen Sinn, wohl aber eine Notwendigkeit, da der Patient wohl kaum auf die Straße gesetzt werden kann....und dass dies der Klinik anzuhaften ist, sehe ich nicht ein.... Den Angehörigen eine Rechnung schicken und bei Nachfrage zur Kasse schicken, geht leider bekannterweise auch nicht... Weiß hier jemand einen guten Rat?
Vielen Dank und Grüße