Hallo Forum,
vielleicht kann mir jemand auf die Sprünge helfen, bevor ich die Frage an das InEK stelle. Anlässlich einer MDK-Prüfung ist mir Folgendes aufgefallen:
Wieso gibt es bei der DRG I68D im FP-Katalog einen Abschlag bei einer VWD von einem Tag (UGVD), wenn sich die DRG bei einem Tag Aufenthalt ohnehin in die I68E ändert?
Anders gefragt: Wann kann dieser UGVD-Abschlag bei der I68D überhaupt zum Tragen kommen? Müsste dieser Abschlag nicht bei mindestens 2 liegen, um einen Sinn zu ergeben?