• Guten Morgen

    Wir stehen im Moment mit einer Krankenkasse im Disput, weil diese behauptet, wenn ein Abort aus einer sozialen Indikation vorgenommen wird, immer die o04.xx kodiert werden muss und sonst die 035.xx zu kodieren ist. Dies kann doch bestimmt nicht zutreffend sein, denn die Vorzeitige Beendigung der Schwangerschaft ist doch eigentlich in 1505a der Kodierrichtlinien beschrieben.
    Übersehe ich hier irgendetwas???
    Hat jemand einen ähnlichen Fall???

    Schöne Grüße mit der Hoffnung auf eine Antwort attila
    ;)

  • Hallo Attila,
    wir kodieren einen Abort aus sozialer Indikation wie folgt:
    HD: O40.-9 Ärztlich eingeleiteter Abort
    ND: O09.-1 5-13 vollendete Woche
    ND: Z64.-0 Probleme im Bezug auf eine unerwünschte Schwangerschaft
    Viele Grüße Johanna
    ?(

  • Hallo,
    hier würde ich mich Johanna anschließen und unbedingt O04 kodieren,
    mit einer o35 kann ich hier nichts anfangen. Auch bei den KK hat noch nicht jeder die DKR gelesen.
    MfG
    --
    Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen

    :augenroll: Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen
    Vors. RV MD der DGfM e.V.