Hallo Forum,
wer kann mir sagen, ob die 6Wochen Frist (bzw. bei Überschreitung das Recht auf vollen Rechnungsausgleich)auch bei irrtümlicher Mitwirkung gilt?
Im konkreten Fall hat eine Kollegin trotz verspäteter Anforderung durch den MDK (Prüffrist war überschritten) die Unterlagen zugesandt. Jetzt ist ein Gutachten mit negativem Ausgang erfolgt und wir sind der Meinung, dass wir trotzdem wegen verspäteter Prüfungsanzeige auf Zahlung der vollen Rechnung bestehen können.
Wer weiß Rat?
Mille