Widerspruchsverfahren MDK

  • Hallo liebes Forum,

    wir haben im Moment große Probleme mit dem MDK. Folgendes: nachdem die Prüfanzeige fristgerecht durch den MDK erfolgte, werden von uns die nötigen Unterlagen bereitgestellt. Wenn dann, irgendwann:-), Rückforderungen bei uns eintreffen, werden diese von uns erneut bearbeitet, meist als Widerspruch. Nun die Frage, wie lange hat jetzt die KK bzw. der MDK Zeit diesen Fall erneut zu prüfen? Unsere Anwälte sind der Meinung eine genaue Frist wäre nicht vorgegeben, dass können wir aber nicht so recht glauben. Kann uns hier evtl. jemend helfen? Vielen Dank im Voraus.

    KKirsche

  • Hallo,

    nach aktuellem BSG-Urteil muss nur die 6-Wochen-Frist zu Prüfungseinleitung eingehalten werden, dannach kann die eigentliche Prüfung bis zur Verjährung laufen. Dies gilt für den MDK.
    Für den SMD ist ein solches Verfahren noch beim BSG anhängig, hier gibt es ein LSG-Urteil, das dem SMD nur 6-7 Monate zugesteht.

    SChöne Grüße

    Gal

  • Hallo,

    Manchmal sind Fristen für MDK-Widersprüche im Landesvertrag nach §112 SGB V geregelt, schauen Sie mal in Ihren.

    Grüße
    AnMa