Kode 9-67 Intenisvbehandlung KJP

  • Hallo liebe Forummitglieder,

    mich beschäftigt die Auslegung des Passus

    "Es kommen mindestens ein Therapieverfahren aus dem Bereich der ärztlichen oder psychologischen Behandlung und zeitlich aufwendige pflegerisch-erzieherische Begleitung zur Anwendung. Sofern ärztlich indiziert kommen auch Therapieverfahren einzeln oder in der Kleinstgruppe (selten und nur bie stetiger Möglichkeit der Ablösung durch Einzelbetreuung) durch andere Berufsgruppen zur Anwendung"

    aus dem Kode 9-67 Intensivbehandlung KJP.

    Was mir nicht klar wird ist, in welchem Zeitraum diese Therapieverfahren zur Anwendung kommen müssen. Bei den Kodes der Regelbehandlung (KJP) ist klar formuliert, dass diese wöchentlich zur Anwendung kommen müssen. Beim Intensivkode könnte ich es so verstehen, dass diese etweder während des gesamten Aufenthalts, oder an jedem Tag, oder für jeden einzelnen Kode zur Anwendung kommen müssen. confused.png

    Sollte es so zu verstehen sein, dass diese für jeden einzelnen Kode zur Anwendung kommen müssen, was ist dann mit einem Kode z.B. für Einzelbetreuung > 1h an 3 Tagen die Woche. Muss dann an jedem dieser 3 Tage auch ein Verfahren aus dem Bereich der ärztlichen oder psychologischen Behandlung stattfinden, oder reicht es einmal in den 3 Tagen.

    Ich hoffe meine Frage ist einigermaßen verständlich.

    Herzliche Grüße und schon mal vielen Dank für Ihre Meinungen

    OPS-Tine

  • Hallo OPS-Tine,

    der Zeitraum bezieht sich immer auf die entsprechende aktuelle Behandlungswoche, womit die Latte für eine Intensivbehandlung extrem hochgehängt wird. Immerhin müssen drei Elemente erfüllt sein:

    a) Das Aufweisen eines von den acht im OPS-Verzeichnis genannten Mindestmerkmalen
    b) mindestens ein im OPS-Text weiter oben genanntes "angewandes Verfahren der ärztlichen oder psychologischen Berufsgruppen" (was natürlich auch dokumentiert sein muss!)
    c) ein dokumentierter erhöhter Betreuungsaufwand in Form einer 1:1-Betreuung oder Kleinstgruppe

    Das derart strenge Kriterien angesetzt werden, habe ich erst nach einiger Zeit und mehrmaligem genauen Durchlesen des entsprechenden Textes wirklich wahrgenommen.
    Ich habe es bisher aber noch nicht geschafft, dass bei unseren KJP-Stationen genau diese strengen Kriterien angewandt werden und muss regelmässig "nach unten" nachkorrigieren :(

    Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen
    Auf ein ruhiges Wochenende...
    Anyway

  • Hallo Anyway,

    danke für die Antwort und Hilfe.
    Auch bei uns sind die Kriterien nicht durchgängig gut dokumentiert. Es steht also noch viel Arbeit an.

    Eine schöne Arbeitswoche
    OPS-Tine

  • ...auf welche Gedanken einen dieses Forum doch bringen kann....

    Ich habe mich nun entschlossen, dass Thema "Intensivbehandlung KJPP" mal offensiv anzugehen und für die betreffenden Behandler ein Merkblatt mit der "Übersetzung" des 9-67 zu gestalten.
    Obwohl schon häufig genug (über-) lesen bleibe ich dabei an dem zweiten Teil des von OPS-Tine bereits erwähnten Passus hängen:

    Zitat

    „Sofern ärztlich indiziert kommen auch Therapieverfahren einzeln oder in der Kleinstgruppe (selten und nur bei stetiger Möglichkeit der Ablösung durch Einzelbetreuung) durch andere Berufsgruppen zur Anwendung.“

    Sorry - kann mir mal jemand auf die Sprünge helfen und mir am besten ein konkretes Beispiel für ein solches Therapieverfahren einer anderen Berufsgruppe nennen (unter Beachtung der Hinweise in der Klammer) ?( Vielleicht stehe ich ja auch nur auf dem Schlauch und jemand schubst mich runter...

    Vielen Dank schon mal im voraus
    Anyway

  • Hallo Anyway,
    das Essen unter Aufsicht ist ein Therapieverfahren, das durch einzelbetreuende Pflegekräfte durchgeführt wird, beispielsweise.
    Die Klammer bezieht sich nur auf "Kleinstgruppe".

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Hallo B.Gohr,

    danke für die schnelle Antwort, aber:

    * wäre dann ein Essen unter Aufsicht auch dann ein Intensivmerkmal, wenn die Zeitdauer unter 1 bzw. 2 Std. bleibt (danach wäre es ja ohnehin ein sog. erhöhter Betreuungsaufwand und bedürfte keiner gesonderten Bemerkung im OPS-Verzeichnis)???

    * und mit "anderen Berufsgruppen" sind dann ja wohl z.B. Fachtherapeuten, Sozialarbeiter etc. gemeint; Ärzte, Psychologen, Pflege und Erzieher werden ja bereits im Satz vorher genannt.

    Nochmal :

    Zitat

    "(1)Es kommen mindestens ein Therapieverfahren aus dem Bereich der ärztlichen oder psychologischen Behandlung und (2)zeitlich aufwendige pflegerisch-erzieherische Begleitung zur Anwendung. (3)Sofern ärztlich indiziert kommen auch Therapieverfahren einzeln oder in der Kleinstgruppe (selten und nur bie stetiger Möglichkeit der Ablösung durch Einzelbetreuung) durch andere Berufsgruppen zur Anwendung"

    Präzisierung des Beispiels: Ein Ergotherapeut betreut ein Essen unter Aufsicht bei 2 essgestörten Patienten über 45 Minuten - ist dann bereits Satz (3) erfüllt? Und damit auch das unter (2) geforderte Merkmal?
    Ich stehe immer noch...

    • confused.png


    Gruß
    Anyway