Vergleichbarkeit "Neues/Altes" -Entgeltsystem

  • Hallo,

    hat jemand eine Idee wie man beide Abrechnungssysteme miteinder vergleichen kann?

    Könnte man einen Berechnungstag mit der Bewertungsrelation "1,0" gleichsetzten?
    Könnte man den Basistagesentgeltwert mit der Summe aus Abteilungs- und Basispflegesatz gleichsetzen?

    mfg

    Einmal editiert, zuletzt von PsyKo (11. März 2013 um 10:27)

  • Hallo PsyKo,

    falls ich nicht danebenliege erhalten Sie exakt Ihr aktuelles Budget, wenn Sie jeden Berechnungstag mit 1,0 bewerten und als Basisentgeltwert die Summe aus BPfl und APfl einsetzen.

    Mangels eines Landes-Basisentgeltwertes oder eines belastbaren Durchschnittswertes aus z.B. Benchmarks nehme ich für Vergleiche die "Bezugsgröße" des InEK: 235,70€.
    Multipliziert man diesen Betrag mit dem Relativgewicht eines Falles oder mit dem CaseMix vieler Fälle, erhält man zumindest einen Eindruck, wie die Fälle im PEPP-System abrechnungsmäßig aussehen könnten.

    Beste Grüße - NV

  • Hallo PsyKo,

    Zitat

    Könnte man einen Berechnungstag mit der Bewertungsrelation "1,0" gleichsetzten?

    Könnte man den Basistagesentgeltwert mit der Summe aus Abteilungs- und Basispflegesatz gleichsetzen?

    Nein. Im alten Entgeltsystem erhalten Sie ja pro Berechnungstag (von Zu- und Abschlägen einmal abgesehen) den Basis- und Abteilungspflegesatz. Im neuen Entgeltsystem muss der krankenhausindividuelle Basisentgeltwert ja erst einmal ermittelt werden.
    Dies geschieht im Rahmen der Budgetverhandlungen mit Hilfe der AEB-Psych-Formulare der neuen BPflV, in dem Sie die geplanten Erlöse für bewertete PEPP-Leistungen (Formular B1) durch die Summe der Bewertungsrelationen (Formular E1) teilen (s. lfd. Nr. 16, 17 und 18 des Formulars B1).
    Mit welcher Bewertungsrelation der ermittelte krankenhausindividuelle Basisentgeltwert dann multipliziert wird, um auf ein Tagesentgelt zu kommen, hängt dann u.a. von der durch den Grouper ermittelten PEPP und dem Behandlunstag (Vergütungsstufe) ab. Die fiktive Bewertungsrelation 1,0 bedeutet ja lediglich, dass Sie (für den Berechnungstag) den ermittelten krankenhausindividuellen Basisentgeltwert erhalten würden.
    Ob das errechnete, zukünftige Tagesentgelt dann höher oder niedriger als Ihr jetziger Basis- und Abteilungspflegesatz im Altsystem ist, werden Sie erst noch feststellen.

    Ich empfehle dem interessierten Leser u.a. den Besuch einer Veranstaltung zum Thema "Budgetermittlung nach dem Psych-Entgeltgesetz für die Jahre 2013-2016", wie sie beispielsweise 2012 auf der DGfM-Jahrestagung (s. Artikel ) angeboten wurde.
    Ferner können Sie mit aktueller Medizincontrolling-Software auch EDV-gestützt entsprechende Berechnungen durchführen.

    MfG,

    ck-pku

  • Hallo PsyKo,

    ich denke die Methodik des neuen Systems ist in den bisherigen Antworten bereits erklärt.
    Wir haben für unser Krankenhaus unsere gegroupten 2012 Daten analysiert und auch einen (fiktiven, da wir noch nicht optieren) Basisfallwert berechnet. Dieser liegt sehr nah am INEK-Wert und auch sehr nah an unserem Pflegesatz für die stationäre Erwachsenenpsychiatrie.
    Mit diesem Wert konnten wir die Budgetverschiebungen berechnen die sich bei Abrechnung nach PEPP ergeben hätten. Das Gesamtbudget wäre natürlich identisch.
    Profitiert vom neuen Entgeltsystem hätte bei uns die Kinder- und Jugendpsychiatrie (+ca. 11%) , die Gerontopsychiatrie (+ca 12%) und die Suchtabteilung (+ca. 4%). Die Allgemeinpsychiatrie hätte mit dem neuen System ca. 3,5 % weniger Budget.
    Einen deutlichen Rückgang des Budget müsste die tagesklinische Behandlung von Erwachsenen (- ca. 13%) verkraften, was aber auch daran liegt, dass unserer bisherigen teilstationären Tagessätze relativ hoch sind.

    Grüße

    helmutwg