kontinuierliche Temperaturmessung Schlaganfallkomplex

  • Hallo liebes Forum,

    im Jahr 2010/11 befand der MDK das unsere, (bis dahin problemlos anerkannte), kontinuierliche Temperaturmessung von dreimal täglich, bei der Dokumentation der Parameter für die Komplexbehandlung Schlaganfall 8-981.- , nicht mehr kontinuierlich genug sei und wir daher Hautsonden anschaffen mußten um eine stündliche Ableitung zu erzielen. Das haben wir auch getan, aber da der MDK ja bekanntlich rückwärts prüft, wurden da eine ganze Anzahl von Fällen in der Prüfung behalten, mit der Information, das man auf eine Einigung auf Bundesebene warten würde. Jetzt haben wir von unserem MDK die Mitteilung erhalten, das keine Einigung erzielt wurde und der MDK eine SEG4 erstellt hätte und uns die Fälle aus 10/11 jetzt gekürzt werden würden. Hat noch ein anderes Krankenhaus dieses Problem und gab es da vielleicht eine Einigung mit den Kassen vor Ort? Wer kann mir da weiterhelfen.

    Vielen Dank und viele Grüße von Masch

  • Hallo,
    schauen Sie sich mal folgende Seite an KDE 471

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo MiChu,

    danke für den Link, die Regelung aller vier Stunden ist auch in der SEG 4 vom MDK zu finden und wir erfüllen diese Festlegung jetzt auch so. Ich hatte gehofft das ein anderes Krankenhaus auch wie wir eine Rückforderung aus 2010/11 hat und ich einen Tip kriege wie ich mit den Kassen da jetzt noch was aushandeln könnte. Jetzt haben wir mit unserem Anwalt erstmal ein Schreiben formuöiert um mit den Kassen ein Gespräch zu führen. Das Ärgerliche an der Sache ist das die dreimalige Messung bis dahin akzeptiert war,( wie das auch medizinisch immer zu sehen ist, die Hautsonden, die wir jetzt benutzen sind medizinisch ja nicht zu verwerten aber vom MDK anerkannt,) und dann im Nachhinein gesagt wurde jetzt ist das nicht mehr schön und zahlt mal zurück. Schauen wir mal.

    Viele Grüße von masch

  • Hallo Forum,
    ist bei der Komplexbehandlung des Schlaganfalles 8-981 das Monitoring durch "überwachungsgerätefreien" Toilettengang (Toilette in den Räumlichkeiten der Stroke-Unit) unterbrochen ?
    Im OPS ist nur die Unterbrechung zu therapeutischen/ diagnostischen Zwecken erwähnt.
    confused.png

    Mit freundlichen Grüßen

    k-ontroller

  • Hallo,

    man soll die Schlüsselverzeichnisse zwar wörtlich nehmen, aber das geht dann doch zu weit. Jeden der fordert, dass die Patienten nicht mal zur Toilette das Bett verlassen dürfen, sollte man fragen, was er als Patient in so einer Situation sagen würde.

    Gruß
    B.W.

  • das SG Saarland hat dies allerdings in einem unveröffentlichten Urteil aus dem Jahr 2014 (S 1 KR 738/11, die Berufung wurde unter dem Az. L 2 KR 172/14 eingelegt, der Ausgang ist mir leider nicht bekannt) anders gesehen:

    Zitat von SG Saarland

    ...denn im Pflegebericht des KH der Klägerin ist dokumentiert, dass die Patientin in der Nacht vom ... auf den ... teilweise halbstündig "aufs Klo" ging, wobei hierbei da sMonitoring verständlicherweise nicht stattfand. ... Hieraus folgt, dass diese zwingende Voraussetzung [des OPS 8-981] nicht gegeben war.

    evtl. auch vom Sachverhalt kein idealer Fall, aber jeden Patienten zu katheterisieren ist ja wohl auch keine Lösung...?

  • Hallo,

    naja, wenn jemand in der Nacht mehrfach bis zu halbstündig "aufs Klo" ging, muss man sich ja schon fragen, wo der Pat. war.
    Aber einen Patienten z.B. mit einer TIA zu "zwingen" die Bettpfanne zu benutzen, damit man den Kode abrechnen kann, .....

    Gruß
    B.W.

  • Hallo,
    laut BSG sind die Abrechnungsregeln wortwörtlich auszulegen. Und wenn Sie keine Möglichkeit haben, das Monitoring beim Toilettengang durchzuführen, werden Sie spätestens vor Gericht ein Problem bekommen. Die Alternative wäre eine Änderung des Textes im OPS. Aber die Fachgesellschaft wird sich schon was bei der Formulierung des Kodes gedacht haben.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,
    aber hier hat doch mit dem OPS 2016 eine Konkretisierung (dieser Begriff ist beim DIMDI nachzulesen) stattgefunden. Das, was schon lange in der Empfehlung steht wurde nun in den Text aufgenommen: alle Parameter müssen im Abstand von 4h oder häufiger erhoben und dokumentiert werden. Eine kontinuierliche im Sinne von permanente Überwachung aller 6 Parameter war also damit wohl nie gemeint (außer einer Dauertemperatursonde müsste ja auch für die kontinuierliche Messung des Blutdrucks ein arterieller Zugang liegen, etc.)
    Freundliche Grüße