Zahlungsverweigerung wegen falschem Entlassungsgrund

  • Hallo Forum,
    ich habe eine Frage zum Entlassungsgrund 02 = Behandlung beendet, nachstationäre Behandlung vorgesehen (Datenträgeraustausch nach §301 SGB V).

    Folgender Sachverhalt wird regelmäßig von einer Krankenkasse beanstandet:
    Wenn ein Patient mit Entlassungsgrund 02 im Datenträgeraustausch den Krankenkassen gemeldet wird, jedoch anschließend nicht nachstationär behandelt wird, dann erscheint auch kein nachstationärer Behandlungstag auf der Abrechnung. Die Krankenkasse verweigert nun die Rechnungsbegleichung mit der Begründung, dass die Entlassungsmitteilung falsch sei thumbsup.png(Entlassungsgrund muss auf 01 geändert werden, wenn kein nachstationärer Behandlungstag im Rechnungsdatensatz dokumentiert ist).

    Meine Frage:
    Muss die Entlassungsmitteilung korrigiert werden, wenn der Patient (doch) nicht nachstationär behandelt wird (anders als bei der Entlassung geplant). Gibt es hierfür eine rechtliche Grundlage?
    Vielen Dank schon mal vorab für einen Praxistip!!

  • Hallo, Tessa2,

    die Zahlung wird zu Unrecht verweigert. Der Entlassgrund 02 hebt auf die Planung einer nachstationären Behandlung ab und nicht auf die tatsächliche Durchführung.

    Alles Gute,

    dewag