Nachstationär nach Aufenthalt in Haupt- und Belegabteilung

  • Hallo Forum,

    Ein Patient wird in eine Hauptabteilung unseres Hauses aufgenommen und nach 3 Tagen in eine Belegabteilung unseres Hauses für 6 Tage aufgenommen. 2 Tage nach der Entlassung wird der Patient von der Hauptabteilung nachstationär behandelt.

    Da der Fall aufgrund der längeren Liegezeit als Belegfall abgerechnet wird verweigert die Krankenkasse die Abrechnung einer nachstationären Pauschale.

    Ist das richtig? Wie kann die Hauptabteilung den Patienten nach dem Aufenthalt weiterbehandeln?

    :whistling:

    Einmal editiert, zuletzt von Matthias Otto (26. März 2013 um 11:37)

  • Hallo Herr Otto,

    da Sie den Fall ja offensichtlich mit einer Belegabteilungs-DRG abgerechnet haben bzw.

    abrechnen mußten, bin ich der Meinung das die Kasse hier recht hat.

    "Die Vergütungen der vor- und nachstationären Leistungen sind bei belegärztlicher

    Behandlung nicht abrechenbar."

    Gruß

    Spider