Beatmungszeit Tracheostoma bei Verlegung

  • Hallo Zusammen,

    folgende Konstellation:

    Vorkrankenhaus: ACVB OP mit anschließendem ARDS. Postoperative Re Intubation. Dann Tracheotomie mit BIPAP / ASB.

    Aus Kapazitätsgründen Verlegung zu uns zum Weaning.

    Pat. schafft es maximal 15 - 20 min spontan über feuchte Nase zu atmen. Beispiel:

    12:00 Uhr stationäre Aufnahme Intensiv. Tracheostoma BiPAP.

    14:00 Uhr Feuchte Nase über Stoma

    14:15 Uhr BiPAP

    17:00 Uhr Feuchte Nase über Stoma

    17:15 Uhr BiPAP

    23:00 Uhr feuchte Nase über Stoma

    23:20 uhr BiPAP

    usw.

    FRAGE: sind die kurzen Phasen mit feuchter Nase nun "beatmungsfreie Intervalle" oder "Pause (nicht anrechenbar)" ?

    Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten!

  • Hallo,
    meiner Meinung nach handelt es sich klar um beatmungsfreie Intervalle, da der Patient sich im Weaning befindet. Schauen Sie mal in die KR unter "maschinelle Beatmung"" Ende". Da steht ja klar, dass das Ende einer Entwöhnung nur retrospektiv festgestellt werden kann und gegeben ist, wenn der Patient über einen längeren Zeitraum ohne Unterstützung atmen kann. Und das ist bei 15 Minuten ja nicht gegeben. Also "beatmungfreies Intervall" und durchzählen.
    Gruß
    T.E.

  • Ich habe eine neue Frage:

    Bei uns werden die Beatmungsstunden minutengenau auf einem Weaningprotokoll in der Intensivkurve und auf dem § 301 Beatmungsdatenfeld in Orbis Nice dokumentiert.

    In Bezug auf das Datenfeld in Orbis kommen mir langsam Zweifel ob das überhaupt so ausführlich muss, da ich ja den exakten Nachweis auf dem Weaningprotokoll stehen habe.

    Beispiel:

    Start 01.01.2014

    10:00 temporäre Tracheostomie

    10:15 beatmungsfreies Intervall

    10:25 temporäre Trachestomie

    10:30 beatmungsfreies Intervall

    10:45 temporäre Trachestomie

    11:15 beatmungsfreies Intervall

    etc.

    Extubation 10.01.2014

    14:00 beatmungsfreies Intervall

    17:00 Anlegen einer Maske

    18:00 beatmungsfreies Intervall

    etc.

    Stabil

    Ende 15.01.2014

    Meine Frage: Muss ich das im § 301 Datenfeld überhaupt so genau erfassen oder kann ich die temporäre Tracheostomie bis zur Extubation durchzählen und dann erst das beatmungsfreie Intervall im Rahmen der Maskenbeatmung bis zum eintreten der respiratorisch stabilen Phase dokumentieren.

    Beispiel

    Start 01.01.2014

    10:00 temporäre Tracheostomie

    Extubation 10.01.2014

    14:00 beatmungsfreies Intervall

    17:00 Anlegen einer Maske

    18:00 beatmungsfreies Intervall

    etc.

    Stabil

    Ende 15.01.2014

    Bei diesen kleinen Zeiteinheiten ist das bei einer entsprechenden Anzahl von Beamtungspatienten echt viel Arbeit und irgendwie doppelt gemoppelt.

    Vielen Dank für Eure Antworten!!!

  • Hallo Medicos

    Per §301 werden nur die auf die nächst volle Stunde aufgerundeten Gesamtbeatmungsstunden übermittelt.

    Wichtig ist nur, dass Sie an irgendeiner Stelle in Ihrer Dokumentation explizit erfassen, wann, wie, wie lange und womit beatmet wurde.

    In unseren Häusern ist die exakteste Doku der Intensivkurve bzw. dem Beatmungsprotokoll zu entnehmen. Im System geben wir die Zeiten ebenfalls ein. Es kommt aber vor, dass im System, Zeiten mit beatmungsfreien Intervallen schon mal nur mit Beginn und Ende erfasst werden, ohne die ständigen An- und Abzeiten detailliert zu erfassen. Wichtig nur, dass am Ende das System die gleiche Anzahl Beatmungsstunden aufweist wie ihre Doku.

    Wünsche noch einen angenehmen Nachmittag.

    Beste Grüße

    Thorsten Günther
    Bereichsleiter operatives Medizincontrolling
    RS S Röming und Schneider Strategie GmbH