• Hallo Frau Kosche,

    ich möchte auf Ihre ursprüngliche Frage zurückkommen, die m. E. folgende Konstellation beinhaltete:

    - Dorsoventrale Fusion in einem Segment und zusätzlich ausschließlich dorsale Fusionen in zwei weiteren, z. b. kaudal angrenzenden Segmenten.

    Hier nehmen Sie nicht den Kombinationscode und schauen hierzu in die DKR P003d:

    Kombinationskodes
    Es gibt aber auch Kodes für kombinierte Eingriffe einschließlich ihrer Komponenten, bei denen mehrere einzeln durchführbare Eingriffe in einer Sitzung vorgenommen werden. Sie sind dann zu verwenden, wenn sie den kombinierten Eingriff vollständig beschreiben und die Kodierrichtlinien bzw. Hinweise nichts anderes vorschreiben.

    Das Beispiel dieser DKR 5-063.2 Thyreoidektomiemit Parathyreoidektomie beschreibt den durchgeführten Eingriff mit seinen Teilkomponenten abschließend und ist daher anzuwenden. Der Kobinationskode 5-836.40 in ihrem Beispiel beschreibt aber nur einen Teilaspekt des Eingriffs und ist daher nicht abschließend.

    Desweiteren führen die DKR aus:"Die Prozedurenkodierung soll, wo es möglich ist,den Aufwand widerspiegeln" (P005k) und der Aufwand wird über die dorsale Fusion über drei Segmente wesentlich besser abgebildet als wenn man das fragmentierte.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo liebe Experten, speziell Herr Dr. Selter und Herr Dr. Blaschke,

    ich muss das Thema noch einmal aufgreifen. Zum 4. Bonner DRG-Workshop hatte ich die Frage aufgeworfen, wie solche kombinierten Spondylodesen zu kodieren sind und von der Vertreterin des MDK Baden-Würtemberg die Antwort bekommen, dass selbstverständlich bei Spondylodesen dorsal und ventral im gleichen Segment der Kombinationskode zu nehmen ist. Damit wäre der Rat von Herrn Dr. Blaschke falsch. Ich habe mal ein paar verschiedene Kombinationen durchgegroupt und finde, dass es eine ziemliche Schieflage in der Vergütung gibt, eben, weil der Grouper nicht addieren kann. Wie ist denn die ursprüngliche Intention gewesen bei der I09C - ist es richtig, wenn ich statt nur 3 Segmente dorsal zu fusionieren, auch noch eins davon von ventral fusioniere und bekomme zur Strafe dafür weniger Geld? Wenn ich den Rat von Herrn Dr. Blaschke, getrennt zu kodieren, bei 2 Segmenten anwende, bekomme ich ebenfalls statt der I09D die I09C, habe hierbei aber kein gutes Gefühl. Wozu gibt es dann den Kombikode dorso-ventral, wenn man ihn nicht nehmen sollte? Ich vermute also, die MDK-Ärztin hat Recht, aber unser DRG-System hat hier noch Nachbesserungsbedarf. Wie sehen Sie das? Ich habe prompt die ersten MDK-Anfragen nach meiner getrennten Kodierung, daher brauche ich Argumente.

    Freundliche Grüße aus Hoyerswerda,

    Elisabeth Kosche

  • Sehr geehrte Frau Kosche,

    separat verschlüsselt wird bei Asymmetrie oder auch Mehrzeitigkeit. Solang in denselben Segmenten dorsal und ventral fusioniert wurde, nehmen Sie natürlich den Kombikode. Aber eben nur dann. Dann müßten Sie bitte auch die beteiligten Segmente explizit nennen. Vielleicht konkretisieren Sie Ihr Beispiel mal für uns?

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    der Kombinationskode ist für die einzeitige Operation gedacht. Wie Herr Blaschke schon schrieb, ist eine dorso-ventrale Fusion im gleichen Segment(e) mit diesem dann zu kodieren. Eine andere Sichtweise wäre unlogisch.

  • Hallo Herr Selter und Herr Blaschke,

    es war einzeitig und es war das gleiche Segment. Aber es bleibt die Unlogik im System, warum mehr Leistung mit weniger Geld bestraft wird. Könnte man das in die nächste Beratung der Fachgremien mitnehmen für weitere Arbeit am System?

    Freundliche Grüße

    Elisabeth Kosche

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    ist bekannt. Auf der anderen Seite rechnet das InEK eben mit den in den Kliniken kodierten Fällen. Gerade in der WS-Chirurgie werden viele Fehler gemacht, womit sich immer die Frage gestellt werden muss, inwiefern das Rechenergebnis des InEK dann eben genau das widerspiegelt. Im Ergebnis kommen dann Zuordnungen heraus, die man nicht unbedingt logisch nachvollziehen kann.

  • Guten Tag, alle Experten,

    wie weit ist denn die Arbeit an dem bekannten Problem? In der DRG-Logik hat sich 2015 gegenüber 2014 nichts geändert. Wenn man weiß, dass fehlerhafte Ergebnisse von den datenliefernden Krankenhäusern zugrunde liegen, muss man deshalb die Krankenhäuser bestrafen, die richtig kodieren, indem man nichts unternimmt?

    Freundliche Grüße

    Elisabeth Kosche

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,

    es geht nicht darum, dass das richtige Kodieren bestraft wird, sondern höchstens, dass man durch Falschkodieren (sog. Upcoding) in höher vergütete DRGs kommt. Das ist nichts Neues und nicht nur auf die WS beschränkt.

  • Hallo Herr Selter,

    und doch wird hier richtiges Kodieren bestraft: kodiere ich nur 3 Segmente dorsale Spondylodese, komme ich in eine höhere DRG, als wenn an einem dieser 3 Segmente zusätzlich noch eine ventrale Spondylodese gemacht wird (kodiert als 2 Segmente dorsal, 1 Segment dorso-ventral). Mehr gemacht, weniger verdient! Meine Frage ist, ob an dieser Schieflage noch gearbeitet wird :(

    Freundliche Grüße

    Elisabeth Kosche