Kosten Zusatzentgelt aus Fallkostenkalkulaltion ausgliedern?

  • Hallo zusammen,

    kann mir jemand von Euch sagen, ob man die Kosten für Zusatzentgelte (Material, Personalkosten) aus den Kalkulationsdaten der Fälle ausgliedern muss?

    Danke für eure Antworten!

    VG

    Simone

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Simone,

    ich glaube, man muss das anders sehen. Sie haben Kosten für erbrachte fallbezogene Leistungen gehabt. Diese Kosten entnehmen Sie Ihren finanzbuchhalterischen Aufzeichnungen und ordnen sie nach den Vorschriften des Kalkulationshandbuches fallbezogen den dafür vorgesehenen Kostenmodulen zu. Das InEK kalkuliert dann daraus etwaige Zusatzentgelte. Anders gesagt, schauen Sie nur, was Sie für den Fall ausgegeben haben und sortieren Sie diese Ausgaben (z.B. die Personalkosten sachgerecht in die Module für Personalkosten Ärzte, Pflegedienst, Funktionsdienst, etc., die Sachmittelkosten sachgerecht in z.B. Implantate, Arzneimittel, etc.). Schauen Sie also nur auf das, was Sie ausgegeben haben, um den Patienten (hier: Fall) zu behandeln, und nicht darauf, was Sie erlöst haben (Das weiß das InEK nämlich schon, weil es die Preise ja selber macht...). Antwort auf die Frage daher: Nein.

    Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.
    MfG B. Sommerhäuser