Stationäre Abrechnung von Polysomnographie, CPAP- u. BiPAP-Einstellung

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    wir sind auf der Suche nach Leidensgenossen bezüglich der stationären Abrechnung von Polysomnographien und CPAP-/BiPAP-Einstellung. Gibt es hier jemanden bei dem die Kassen die stationäre Abrechnung noch anstandslos akzeptieren und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen bzw. mit welcher medizinischen Begründung müssen Sie auffahren um die Fälle stationär durch zu bekommen?

    Vielen Dank :)

  • Hallo,
    holen Sie die Kostenträger im Vorfeld mit ins Boot.
    Diese argumentieren doch mit der ambulanten Erbringung der Leistung.
    Lassen Sie doch die Kostenträger diese ambulanten Möglichkeiten organisieren. Sie können sich ja anbieten die Leistungen, wenn mal keine Möglichkeit zur ambulanten Erbringung bestehen sollte, stationär durchzuführen.

    Wir hatten alle Pat. einer KK an diese zurückgeschickt.
    14 Tage später wollte die KK mit uns Verhandlungen aufnehmen zur stationären Erbringung der Leistung für Ihre Versicherten.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo MC HH,

    formal werden Sie in HH wenig Chnacen haben, hier die stationäre Erbringung durchzusetzen.

    Es gibt tatsächlich Kostenträger, die weiter nach DRG bezahlen, zu 95 % werden Sie aber andere Lösungen als Vertragspartner finden müssen. Allerdings ist es uns mit inzwischen vier Kostenträgern nicht gelungen, entsprechende Leistungen einvernehmlich zu vereinbaren, daher werden diese Pat. jetzt woanders oder ambulant behandelt....


    Gruß

    Jan Cramer

    Dr. J. Cramer
    AGAPLESION Diakonieklinikum Hamburg