S81.86! Weichteilschaden III. Grades

  • Hallo liebe Forumsmitglieder!

    Wer kann mir bei der Kodierung einer "S82.31 geschlossenen distalen Fraktur der Tibia mit Fraktur der Fibula" mit anschließenden Kompartmentsyndrom helfen? Habe beim Patienten einen "S81.86! Weichteilschaden III. Grades" dazu kodiert, da dass Kompartmentsyndrom darunter aufgeführt ist. Der Patient hatte bei Aufnahme bis auf eine große Schwellung mit starker Druckempfindlichkeit aber keine sichtbaren Hautschäden. Meine Frage ist jetzt, ob alle Punkte die beim Weichteilschaden III. Grades im ICD-Buch angegeben sind auch vorliegen müssen (ausgedehnte Hautkontusion, Hautquetschung, subkutanes Decollement)?

    Eigentlich handelt es sich ja nur um eine Auflistung verschiedener Zustände und was hat die Kommasetzung für eine Bedeutung??????

    Viele Grüße

    U. Hagemann

  • Hallo U. Hagemann,

    Inhaltlich bedeutet

    "Ausgedehnte Hautkontusion, Hautquetschung oder Zerstörung der Muskulatur, subkutanes Décollement, dekompensiertes Kompartmentsyndrom"

    Ausgedehnte Hautkontusion oder Hautquetschung oder Zerstörung der Muskulatur oder subkutanes Décollement oder dekompensiertes Kompartmentsyndrom.

    Dies ergibt sich bereits daraus, dass nicht jedes dekompensierte Kompartmentsyndrom (als schwerwiegendstes der genannten Kriterien) mit einem subkutanen Decollement, Hautkontusion oder -quetschung und Zerstörung der Muskulatur einhergeht.

    Viele Grüße

    Medman2

  • Hallo Medman2!

    Erstmal vielen Dank für die Antwort. Sie haben jetzt das Beispiel für und/oder genannt, welches auch in den Kodierrichtlinien D013 aufgeführt ist. Leider gilt dieses nicht für die Kommasetzung (so sieht es zumindestens der MDK im Gutachten). Es muss auch noch dazu gesagt werden, dass die Weichteilschäden sich je nach Grad vom Textinhalt aufbauen und evtl. wirklich alle Kriterien erfüllt sein müssen. Kennt jemand die genaue Stelle im ICD-10 oder in den Kodierrichtlinien wo auf die Kommadefinition eingegangen wird?

    Viele Grüße

    U. Hagemann

  • Hallo, Herr Hagemann,

    die Frage ist nicht, was das Komma bedeutet. Dafür gibt es meines Wissens nach keine Regelung in der ICD 10 oder den DKR.

    Die Einteilung in der ICD 10 folgt vielmehr der Klassifikation von Weichtteilschäden nach Tscherne und Oestern. Soweit ich das verstanden habe, wurde diese Klassifikation erarbeitet, indem man vom Unfallmechanismus und den dabei wirkenden Kräften her gedacht hat. Insofern ist ein theoretisch völlig isoliertes Kompartmentsyndrom ohne jeglichen Schaden des darüber liegenden Weichteilmantels meines Erachtens nach nicht als Weichteilschaden III° zu klassifizieren. Dafür muss allerdings auch nicht unbedingt ein äußerlich sichtbarer Hautschaden vorhanden sein. Daher beschreiben Tscherne und Oestern auch, dass die Klassifikation der geschlossenen Weichteilschäden ungleich schwieriger ist, als die der offenen. Denkbar wäre z.B. ein Decollement der Haut mit manifestem Kompartment. Wie beschreibt denn der Operateur den Weichteilmantel bei Entlastung des Kompartments?

    weitere Info´s z.B. hier: C. Krettek, Fraktur und Weichteilschaden, Der Chirurg, June 1998, Volume 69, Issue 6, pp 684-700

    Grüße
    AnMa

  • Hallo AnMa!

    Vielen Dank für die Antwort. Der Patient hatte bei Aufnahme bis auf eine große Schwellung mit starker Druckempfindlichkeit keine sichtbaren Hautschäden. Nach der 1. OP (Fixateur externe) hat er jedoch innerhalb 24 Stunden ein Kompartmentsyndrom entwickelt. Bei der 2. OP wurde nach der Logenspaltung die Haut mit Epigard abgedeckt.

    Viele Grüße
    U. Hagemann

  • Hallo AnMA,


    ein geschlossener WT-Schaden Grad II nach Tscherne und Östern liegt bereits vor, wenn ein Kompartment-Syndrom vorhanden ist.


    Auch stützt die Graduierung (I. bis III. Grades) Ihre Auffassung nicht. Dass, Ihrer Theorie folgend, ein vollständiges Kompartment-Syndrom nicht mit Grad III zu kodieren ist, sondern ggf. mit Grad I, wenn nicht auch eine tief kontminierte Schürfung vorhanden ist (s. Grad II), ist nicht sinnvoll.

    Viele Grüße

    Medman2

  • Hallo an alle,

    ich habe ein Frage bzgl Kodierung der Hauptdiagnose:

    Patient hat sich beim Holz sägen mit einer Holzsäge an D2 rechte Hand verletzt, es besteht eine ausgedehnte Defektverletzung des Knochens, Strecksehnenverlust und Defektdurchtrennung der Weichteile.
    Die Verletzung erfolgte in der Beugung des Fingers, so dass bei Streckung des Fingers ein keilförmiger knöcherner Defekt sowie Hautdefekt vorlag. Man entschloss sich nicht zu einer Amputation sondern zu einer Verkürzungsarthrodese des Mittelgelenkes.
    Wir haben die HD mit dem Kode S61.0 + S61.89 festgelegt, da hier zwar eine Fraktur vorlag, die auch in der Kodierung berücksichtigt wurde, jedoch im Vordergrund der Weichteildefekt stand, gesetzt durch die Kreissäge mit drohender Amputation des Fingers. Deshalb auch erfoglte die differenzierte plastischen/handchirurgische Weichteiloperation mit lokalen Extensionslappen.

    Der MDK verweist nun auf die DKR 1903c "Fraktur und Luxation", da eine offene Fraktur vorliege und verlangt als HD die S62.62.

    Wer hat nun recht?

    Danke

  • Zitat

    Patient hat sich beim Holz sägen mit einer Holzsäge an D2 rechte Hand verletzt, es besteht eine ausgedehnte Defektverletzung des Knochens, Strecksehnenverlust und Defektdurchtrennung der Weichteile. ... Wir haben die HD mit dem Kode S61.0 + S61.89 festgelegt, da hier zwar eine Fraktur vorlag, die auch in der Kodierung berücksichtigt wurde, jedoch im Vordergrund der Weichteildefekt stand


    Hallo MedCo_Dia.

    m.E. können sie die S61.89 dem Wortlaut nach eben nur an eine Fraktur oder Luxation anhängen und nicht an eine offene Wunde, denn diese ist laut DKR zusätzlich zum Frakturkode anzugeben.
    Bei einer Kreissägenverletzung haben sie doch aber eigentlich immer mindestens einen Weichteilschaden III. Grades, schon wegen der starken Kontamination. Eher vermute ich hier schon einen Weichteilschaden IV. Grades und damit käme der Hinweis unter S61.89 zum tragen. Ich hätte das ganze (natürlich in Abstimmung mit dem Chirurgen) als partielle Amputation mit W49.9! kodiert.

    MfG findus

    MfG findus

  • Ich hätte auch noch einen Weichteilschadenfall zur Diskussion:


    Patient wurde von einer anderen Klinik bei Clacaneusfraktur aufgenommen, wo WTS I° verschlüsselt wurde.


    Bei zunehmender Nekrose stellte er sich eine Woche später bei uns vor.

    Es war zur Hautnekrose gekommen, eine Lappenplastik war erforderlich.


    Wir kodierten WTS III°.


    Versicherung und Gutachter sagen: R02 wäre der richtige Kode, da der WTS zunächst nur mit I° kodiert wurde.


    Wer hat denn nun recht? Es geht um einen DRG-Wechsel mit großem Unterschied der Vergütung.