Kodierung I97.8 sonstige Kreislaufkomplikation nach medizinischen Maßnahmen

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    wir kodieren I97.8 sonstige Kreislaufkomplikation nach medizinischen Maßnahmen beispielsweise wenn Patienten nach OP auf der Intensivstation Bradykardien um 40/min. oder Blutdruckabfall bis 80/40 mmHg haben und dies mittels Atropin oder Akrinor i. v. (auch mehrfach) therapiert wurde. Der MDK streicht uns das rigoros mit der Begründung mit I95.8 sonstige Hypotonie oder R00.1 Bradykardie nicht näher bezeichnet würde die Erkrankung spezifischer abbilden. Das ist auch so in der KDE-455 niedergeschrieben und von der KoKA konsentiert.

    Nun meine Frage, wann darf man diesen Kode dann überhaupt benutzen? Da unseres Erachtens solche Komplikationen einen erheblichen Mehraufwand verursachen, sollte man dies auch mit einem CC-relevanten Kode abbilden dürfen!

    Für zahlreiche Antworten sind wir sehr dankbar,

    viele Grüße

  • Guten Morgen,

    den Kode dürfen Sie verwenden, wenn es keinen spezifischeren Kode in Bezug auf die Erkrankung bzw. Störung gibt. Zugegebenermaßen dürfte dies eher selten der Fall sein.

    Viele Grüße

    Dr. Frank Holzwarth
    FA für Chirurgie / Notfallmedizin
    Medizincontrolling

  • Demnach könnten diese Codes nie verwendet werden...weil ich glaube jeder Zustand, der in den Codes "...nach medizinischen Maßnahmen" geführt wird, an anderer Stelle aufgeführt ist.

    In einem Artikel vor geraumer Zeit, wurde erwähnt, dass die KEA (Arbeitsgruppe Klassifikation des Krankenhausentgeltausschusses), übereinstimmend festgestellt hat:
    ".....dass die Beschreibung eines medizinisches Krankheitsbildes durch Nutzung mehrerer ICD-10-GM-Kodes auch außerhalt definitiv vorgesehener Kodekombinationen (z.B. Kreuz-/Stern-Systematik) erfolgen kann. Sofern keine Möglichkeit besteht, die Erkrankung mit einem Diagnosekode inhaltlich abschließend abzubilden, ist die Kodierung mehrerer beschreibender Kodes kodierrichtlinienkonform...."

    Zu diesem fallen mir dann immer die Codes "...nach medizinischen Maßnahmen" ein. In ihrem Fall können Sie die R00.1 Bradykardie n.n.b. kodieren, aber meines Erachtens bildet dieser Code alleine den Krankheitszustand nicht inhaltlich komplett ab, so dass hier zusätzlich die I97.8 sonstige Kreislaufkomplikation nach medizinischen Maßnahmen kodiert werden könnte um zum Ausdruck zu bringen Bradykardie in Folge medizinischer Maßnahmen

    • Offizieller Beitrag

    Hall,

    zu:


    In einem Artikel vor geraumer Zeit, wurde erwähnt, dass die KEA (Arbeitsgruppe Klassifikation des Krankenhausentgeltausschusses), übereinstimmend festgestellt hat:
    ".....dass die Beschreibung eines medizinisches Krankheitsbildes durch Nutzung mehrerer ICD-10-GM-Kodes auch außerhalt definitiv vorgesehener Kodekombinationen (z.B. Kreuz-/Stern-Systematik) erfolgen kann. Sofern keine Möglichkeit besteht, die Erkrankung mit einem Diagnosekode inhaltlich abschließend abzubilden, ist die Kodierung mehrerer beschreibender Kodes kodierrichtlinienkonform...."

    Das ist ein Zitat aus einer Stellungnahme zu den Änderungen der DKR 2006 aus "das krankenhaus". Dies wurde damals im Sinne des dort dargestellten Konsens seitens der Kassen aber dann wieder negiert.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau