Kodierung Erreger MRGN

  • Hallo Forum,

    wer hat einen Rat zur Kodierung der 3-MRGN und 4-MRGN Erreger ???

  • Hallo,

    MRGN bedeutet doch nur, dass gramnegative Stäbchen gegen 3 bzw. 4 Antibiotikagruppen resistent sind. Um welchen Keim handelt es sich? Schauen Sie doch mal unter U80.4! bis U80.6!, ob die Kodes nicht passen.

    Gruß
    B.W.

  • Hallo und einen schönen und sonnigen Tag wünsche ich,

    bei Mehraufwandsdokumentation MRGN , Wechsel v. Bettwäsche, Bekleidung... sowie diagnostische und therapeutische Maßnahmen in Pat.-zimmer. gibt es einen OPS?

    8-987.... ??

    Das wär ja MRE, sicher dann nicht.

  • Hallo Caho,

    verstehe den letzten Satz Ihrer Fragestellung nicht ganz. Bei MRGN liegt ein multiresistenter Erreger vor, daher wird der Patient isoliert. Daher hat man den Mehraufwand, warum sollten Sie den nicht als Komplexbehandlung kodieren? Sollte natürlich eine ordentliche Dokumentation vorliegen...

    Schönen Tag noch

    Anne8)

  • Hallo Caho,

    ich denke auch dass vielleicht die Abkürzungen nicht klar sind: MRE = multiresistenter Erreger, MRGN = multiresistenter gramnegativer Erreger, also auch ein MRE. Prinzipiell kann hier also der OPS kodiert werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden und sie auch insbesondere die mind. 2h Mehraufwand nachweisen können. Auch an die Kodierung des Erregers und der Resistenz denken.

    Freundliche Grüße

    Margherita

  • Guten Abend!

    Bei dem Patienten wurde 2018 ein E-Coli 3MRGN nachgewiesen(Blutkultur). 2019 stationär wegen Wirbelfraktur. Keine Screeningabstriche auf MRGN gemacht. Bei MRGN gilt bei uns der Grundsatz: einmal MRGN, immer MRGN. Daher wurde der Patient trotz fehlenden aktuellen MRGN-Nachweis isoliert und eine Komplexbehandlung MRE durchgeführt.

    Darf trotz fehlenden aktuellem Nachweis von MRGN der damals nachgewiesene Keim und die Komplexbehandlung kodiert werden?

    Freundlicher Gruß
    Gefäßchirurg

  • Hallo Gefässchirurg,

    M.E. Können Sie das nicht abrechnen. In den Mindestmerkmalen zum OPS wird eine mikrobiologische Diagnostik gefordert:

    „Mindestmerkmale: Durchführung von speziellen Untersuchungen zur Feststellung der Trägerschaft von multiresistenten Erregern (ICD-10-GM-Kodes U80 - U82) bzw. der erfolgreichen Sanierung der Kolonisierung bzw. Infektion sowie zur Prävention einer Weiterverbreitung„.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier