Mehrfachverletzung

  • Ab wann kann den Zusatzcode für Mehrfachverletzung 5-981 benutzen? Bereits ab der zweiten versorgten Verletzung?
    Als wenn z.b. eine RAdius + eine Schenkelhalsfraktur gleichzeitig versorgt werden?

    Vielen Dank für die Antwort

  • Hallo Susi1

    analog zum Polytrauma liegen mindestens 2 Verletzungen (nicht lebensbedrohlich) vor. Aber - blöde Frage - warum kodieren, wenn die 5-981 im Definitionshandbuch überhaupt nicht vorkommt und somit nie abrechnungsrelevant ist? :whistling:

    [f2]Mit freundlichen Grüßen


    Dr. M. Finke
    Oberarzt der Chirurg. Abteilung :i_ritter:
    Rotkreuzklinik Lindenberg[/f2]

  • Aber aber, Herr Finke,

    wir wollen doch lediglich korrekt und vollständig kodieren und nicht nach Abrechnungsrelevanz schielen ;)

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Hallo,
    und wenn ihn keiner kodiert, wird es der Kodes auch nie ins Definitionshandbuch schaffen.

    Aber mal am Rande: Das Ausmass der Verletzungen ist nicht beschrieben, es soll nur unterhalb der "lebensbedrohlich-Schwelle" sein. Sie können damit z.B. mehrere Finger-Verletzungen kodieren, weil die Fraktur von mehreren Fingern sonst schlecht möglich ist - ausser über S62.7 (Multiple Frakturen der Finger) und der soll ja auch nicht verwendet werden.
    Damit wäre dann ggf. wiederum die Darstellung von pot. ambulant möglichen OPs als stationäre Lesitungen im 301er-Datensatz gegenüber der Kasse möglich.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch