Zitat
Original von Kreis:
Es ist tatsächlich so. Aufnahme-/Entlassunganzeigen werden den BGen eher "zufällig" geschickt, die Regel ist es nicht. Sie werden, falls sie nicht verschickt wurden, von den BGen (bis jetzt) auch nicht angefordert.
Guten Abend,
zuerst waren wir ja noch unsicher, ob BGs überhaupt nach DRGs abrechnen werden, dies ist nun offenbar dahingehend geklärt, dass sie es tun. Wenn aber der Datenfluss so vom Zufall abhängt, wird es wohl öfter Nachfragen geben. Ich wurde neulich gefragt, warum wir eine DRG "mit Komplikationen" in Rechnung stellen, wo doch im D13-Bericht nur die (Haupt-)Aufnahmediagnose steht. Antwort: weitere Diagnostik während des stationären Aufenthaltes deckte relevante Nebendiagnosen auf. Was denn ein Grouper sei? ...
Alles sicher nur eine Frage der Zeit, würde ich sagen, denn nach meiner Erfahrung sind die BGs überwiegend recht gut organisiert. Aber wohl auch ziemlich stark zergliedert.
Weiß jemand, ob es bereits BGs gibt, die am §301-Verfahren teilnehmen?
Einen schönen Abend
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Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bernhard Scholz
DRG-Beauftragter
Kliniken des Landkreises Freyung-Grafenau gGmbH