Diagnosenschlüssel mit in den Entlassbrief?

  • Zitat


    Original von Kreis:
    Es ist tatsächlich so. Aufnahme-/Entlassunganzeigen werden den BGen eher "zufällig" geschickt, die Regel ist es nicht. Sie werden, falls sie nicht verschickt wurden, von den BGen (bis jetzt) auch nicht angefordert.


    Guten Abend,
    zuerst waren wir ja noch unsicher, ob BGs überhaupt nach DRGs abrechnen werden, dies ist nun offenbar dahingehend geklärt, dass sie es tun. Wenn aber der Datenfluss so vom Zufall abhängt, wird es wohl öfter Nachfragen geben. Ich wurde neulich gefragt, warum wir eine DRG "mit Komplikationen" in Rechnung stellen, wo doch im D13-Bericht nur die (Haupt-)Aufnahmediagnose steht. Antwort: weitere Diagnostik während des stationären Aufenthaltes deckte relevante Nebendiagnosen auf. Was denn ein Grouper sei? ...

    Alles sicher nur eine Frage der Zeit, würde ich sagen, denn nach meiner Erfahrung sind die BGs überwiegend recht gut organisiert. Aber wohl auch ziemlich stark zergliedert.

    Weiß jemand, ob es bereits BGs gibt, die am §301-Verfahren teilnehmen?

    Einen schönen Abend
    --
    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Bernhard Scholz
    DRG-Beauftragter
    Kliniken des Landkreises Freyung-Grafenau gGmbH

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Bin überrascht, daß sich überhaupt jemand für die BGen interessiert ;) !
    Scholz: Die Landesverbände der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Hauptverband (HVBG) beschäftigen sich zur Zeit mit der DRG-Problematik - Rückfragen würde ich dort stellen. Die Informationen, die die BGen benötigen, erhalten sie vorwiegend aus der (vorgeschriebenen) Berichterstattung. Grouper oder andere Programme werden meines Wissens noch in keiner BG eingesetzt. DRGs werden nur dann nicht mit den BGen abgerechnet, wenn die Behandlung in einer BG-Klinik erfolgte, ansonsten gelten auch für die Berufsgenossenschaften im wesentlichen die gleichen Vorschriften wie es bei den Krankenkassen der Fall ist.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Scholz:
    Ich wurde neulich gefragt, warum wir eine DRG "mit Komplikationen" in Rechnung stellen, wo doch im D13-Bericht nur die (Haupt-)Aufnahmediagnose steht. Antwort: weitere Diagnostik während des stationären Aufenthaltes deckte relevante Nebendiagnosen auf. Was denn ein Grouper sei? ...
    Alles sicher nur eine Frage der Zeit, ...

    Zitat

    Original von Kreis:
    Die Landesverbände der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Hauptverband (HVBG) beschäftigen sich zur Zeit mit der DRG-Problematik - Rückfragen würde ich dort stellen. Die Informationen, die die BGen benötigen, erhalten sie vorwiegend aus der (vorgeschriebenen) Berichterstattung.

    Guten Morgen Herr Scholz und Herr Kreis,

    auch die BGen werden zunehmend in der DRG-Systematik geschult.
    Ich schule in den nächsten Wochen z.B. Mitarbeiter von 2 Landesverbänden der gewerblichen Berufsgenossenschaften.

    Gruß


    --
    D. D. Selter

  • Hallo Herr Thieme,

    "Unstrittig ist jedoch, das der Entlassbrief als Bestandteil der medizinischen Dokumentation keine anderen Informationen enthalten kann, wie die Akte ...

    Hier ist ja ein Problem, dass Informationen, die nach der Entlassung einlaufen, für die DRG-Gruppierung nicht relevant sind und nicht verschlüsselt werden dürfen. Andererseits hat der Hausarzt einen berechtigten Anspruch auf die vollständige (z.B. histologische) Diagnose. Klinische Diagnose und DRG-Diagnose werden also nicht immer deckungsgleich sein, vor allem wenn die Pat. (was ja angestrebt ist) möglichst kurz im Krankenhaus liegen und zahlreiche abschließende Befunde noch ausstehen. Dies verhindert im Übrigen auch oft ein Abfassen des Entlassungsbriefes unmittelbar mit dem Austritt aus dem Spital (wie man in der Schweiz sagt).
    Wir arbeiten im Übrigen bereits mit der GWI-Arztbriefschreibung, und dabei haben sich genau diese Probleme gezeigt.

    MfG

    Dr. Rost

    M.Rost