Diagnosenschlüssel mit in den Entlassbrief?

  • Hallo Ihr "Wissenden" im Forum,

    macht es Sinn, die Schlüssel-Nr. für die Diagnosen im Entlassbrief aufzuführen oder stellen wir uns damit nur selbst ein Bein. Für die Überprüfung der Vollständigkeit ist das manchmal ganz hilfreich, aber ich denke für die Weitergabe u. U. an die Kassen nicht immer günstig, da sich gelegentlich Differenzen ergeben (zumindest bei dem hier im Hause gängigen Ablauf!).

    Vielen Dank für hoffentlich kommende Antworten.

    Und Grüße aus dem sonnigen Harz.

    C.Moog

  • Aus der Sicht eines Leistungsträgers (Berufsgenossenschaft) könnte ich mir vorstellen, daß Rückfragen auf Sie zukommen, falls Sie die Diagnosen NICHT angeben. Vorgeschrieben ist die Angabe der Schlüsselnummern im Entlassbrief meines Wissens jedoch nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    ich habe bisher keinen ersichtlichen Vorteil bemerkt, der die Erwähnung der ICD Kodes im Entlassbrief wünschenswert macht.
    Sehr oft (eigene Erfahrung) waren die ICDs nicht in logischen Zusammenhang mit der genannten Diagnose zu bringen, so dass keine wirkliche Information transportiert wurde, sondern den geneigten Leser (der es mal dann auch überprüft hat) nur verwirrte.
    Der niedergelassene Kollege kann mit dem Kode nicht wirklich etwas anfangen, ein aufnehmendes Krankenhaus sollte sich nicht auf "Fremdkodes" verlassen. Die Kassen erhalten die Kodes mit der Rechnung, einen Arztbrief darf da gar nicht hingelangen. Dieser wäre nur bei Einschaltung des MDK und nur vom MDK einsehbar.

    Ich brauch diese Information nicht.

    Gruß
    --
    D. D. Selter

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Zugegeben, die Berufsgenossenschaften sind nur ein kleines Licht im System der Sozialversicherung :D , aber ein paar Besonderheiten gelten für sie schon. Das fängt bereits damit an, daß sie keinen MDK haben und allein deshalb schon DRG-Rechnungen "eigentlich" nicht prüfen können. Trotzdem sind sie verpflichtet, jede Rechnung sachlich und rechnerisch festzustellen, d.h. nachzuprüfen. Im Gegensatz zu den Krankenkassen erhalten die BGen kaum Aufnahme-/Entlassungsanzeigen, wohl aber Entlassungsberichte. Es wäre nicht verkehrt, dort dann die Codes noch einmal anzugeben.
    Aber wie gesagt: Das gilt nur für unsere kleine "Randgruppe"...

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag Herr Kreis,

    Zitat


    Original von Kreis:
    Zugegeben, die Berufsgenossenschaften sind nur ein kleines Licht im System der Sozialversicherung

    ..., dessen Strahlen auch meinen Schreibtisch beleuchten! ;)

    Frau Moog wird aber wahrscheinlich nicht die BGlichen Belange gemeint haben, deswegen die gänzlich unBGliche Antwort.

    Gruß
    --
    D. D. Selter

  • Hallo Frau Moog, Herr Kreis, Dirk

    ich wuerde bei dieser Frage folgende Dinge betrachten wollen:

    Fuer wen schreiben wir den Brief ?
    Fuer den Einweiser und falls nicht derselbe, den Hausarzt! Diese sollen zeitnah (!!!) ueber das Ergebnis der Krankenhausbehandlung und unsere Vorschlaege zur weiteren Behandlung informiert werden (Beachte den oekonomischen Faktor, wie Vermeidung Doppeluntersuchungen, Medikamentenneueinstellungen etc.).
    Da fuer alle Krankenhaeuser die Rolle der EINWEISER zunehmend substantiell wird, sollten vor allem dessen Wuensche beruecksichtigt werden. Moechte er die ICD und ggf. OPS-Schluessel erfahren, so sollte uns (Hallo ;) liebe Softwarehaeuser) dieser Wunsch Befehl sein. Wuenscht er es nicht, muss es auch nicht sein. Zumindest kenne ich keine Vorschrift dafuer. Fuer mich unerheblich ist dabei die derzeitige Differenz der benutzten Versionen, da dies zum 01.01.2004 keine Rolle mehr spielt.

    Viel schwieriger ist das Zeitproblem! Einerseits soll der Patient nach Moeglichkeit den Brief am Entlasstag mitnehmen, andererseits ist zu diesem Zeitpunkt in aller Regel das medizinische Controlling noch nicht abgeschlossen, es fehlen Befunde etc.
    Unstrittig ist jedoch, das der Entlassbrief als Bestandteil der medizinischen Dokumentation keine anderen Informationen enthalten kann, wie die Akte (Hallo ;) lieber MDK)!
    Die Kunst wird zukuenftig darin bestehen die benannten (wie auch nicht erwaehnten) Probleme zu loesen.

    Das DRG-System wird uns an dieser Stelle tatsaechlich eine Hilfe sein. Denn in diesem ist eine optimale (medizinisch und oekonomisch) Versorgung nur moeglich, wenn die DRG so zeitig wie moeglich bekannt ist. Die Softwarehaeuser werden uns tatkraeftig in der automatisierten Arztbriefschreibung unterstuetzen ( :dance1: :kong: I) ). Dann sollte ein individuell gestalteter Arztbrief am Entlasstag kein Problem mehr sein.

    Viele Gruesse aus Weimar

    M. Thieme

    (Kann traeumen doch schoen sein !!)

  • Zitat


    Original von Kreis:
    ... Im Gegensatz zu den Krankenkassen erhalten die BGen kaum Aufnahme-/Entlassungsanzeigen, ...

    Sehr geehrter Herr Kreis, hallo Forum,

    stimmt das so? Wieso sollten die BGs keine Aufnahme-/Entlassanzeigen erhalten?
    --
    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Bernhard Scholz
    DRG-Beauftragter
    Kliniken des Landkreises Freyung-Grafenau gGmbH

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Hallo, Frau Moog,

    aus langjähriger Erfahrung im Abrechnungsbereich weiß ich, das in unserem Haus die Aufnahmeanzeige nie an die BGs geschickt wird. Das liegt daran, daß erst während des Aufenthaltes die Zuständigkeit der BG abgeklärt wird. Zeitlich gesehen, sind bis dahin die berühmte 3-Tages-Frist abgelaufen, so daß die Aufnahmeanzeige bei der KK gelandet ist. Die Entlassanzeige wird je nach Dauer des Aufenthaltes an den "geklärten" Kostenträger geschickt.

    Ein schönes Wochenende und Grüße aus Bayern


    Andrea

    Gruß aus Bayern

    Andrea-FS1 :d_v:

  • Es ist tatsächlich so. Aufnahme-/Entlassunganzeigen werden den BGen eher "zufällig" geschickt, die Regel ist es nicht. Sie werden, falls sie nicht verschickt wurden, von den BGen (bis jetzt) auch nicht angefordert.