Jahreswechsel / Vor- und Nachstationäre Behandlung / Erlöszuordung

  • Hallo zusammen,

    uns beschäftigen gerade folgende Sachverhalte: :rolleyes:

    Fall 1:

    Ein Patient wurde am 30.12.2012 vorstationär behandelt und am 02.01.2013 stationär aufgenommen. Der vorstationäre Aufenthalt diente zur Vorbereitung der stationären Behandlung, so dass wir in unserem Kis (Nexus) den stationären Behandlungsfall an den vorstationären Aufenthalt gebunden haben.

    Das KIS macht durch die Verknüpfung mit dem vorstationären Aufenthalt in 2012 aus dem stationären Fall mit Aufnahmedatum 02.01.2013 einen Überliegerfall 2012/2013, so dass nur Diagnosen und Porzeduren des Jahres 2012 kodiert werden können; es wird nach der FPV 2012 abgerechnet. Ist das korrekt?

    Fall 2:

    Ein stationärer Patient wird am 30.12.2012 entlassen und nachstationär am 05.01.2013 behandelt. Durch den nachstationären Aufenthalt in 2013 wird aus dem stationären Inliegerfall mit Entlassdatum 30.12.2012 ein Überliegerfall 2012/2013 und der DRG-Erlös fließt in das Geschäftsjahr 2013. Der Wirtschaftsprüfer fragt nun an, wo er nachlesen kann, dass dies korrekt ist.

    Ist Ihnen bekannt, ob durch vor- / nachstationäre Aufenthalte ein Inliegerfall zu einem Überliegerfall werden kann. Dies ist gerade in Hinblick auf die Betrachtung im Erlösausgleich und der Erlöszuordnung nicht unwichtig.

    Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar! :)

    Liebe Grüße
    Flööt

  • Hallo Flööt,
    das sind beides KEINE Überlieger.

    Fall 1: FPV §1 Abs.1 erster Satz: " ...nach dem am Tag der voll- oder teilstationären Aufnahme geltenden Fallpauschalen-Katalog ... abgerechnet."
    d.h. ihr KIS hat einen Knoten. Das Problem hatten wir vor ein paar Jahren auch mal, da hatten wir dann auch im Februar/März plötzlich neue Überlieger, da die vorstationäre Frist die KK ja nicht mehr interessiert...

    Analog §8 Fallzählung "Jede abgerechnete vollstationäre Fallpauschale zählt im Jahr der Entlassung als ein Fall."
    D.h. die vollstationäre Entlassung zählt. Fall 2 ist ein 2012er Fall und sollte auch so berechnet werden.

    Wir haben immer noch Spass bei den Zusatzentgelten der Überlieger, da dort das KIS das Erbringungsdatum (oder das Kodierdatum) als Zuordnung zum Geschäftsjahr nimmt. Im schlechtesten Fall wird ein ZE nach 2012 und eins nach 2013 gebucht. Da wird die Fibu jedes Jahr wuschig... ;(

    Liebe Grüße aus Sachsen
    D. Zierold