Hallo zusammen,
uns beschäftigen gerade folgende Sachverhalte:
Fall 1:
Ein Patient wurde am 30.12.2012 vorstationär behandelt und am 02.01.2013 stationär aufgenommen. Der vorstationäre Aufenthalt diente zur Vorbereitung der stationären Behandlung, so dass wir in unserem Kis (Nexus) den stationären Behandlungsfall an den vorstationären Aufenthalt gebunden haben.
Das KIS macht durch die Verknüpfung mit dem vorstationären Aufenthalt in 2012 aus dem stationären Fall mit Aufnahmedatum 02.01.2013 einen Überliegerfall 2012/2013, so dass nur Diagnosen und Porzeduren des Jahres 2012 kodiert werden können; es wird nach der FPV 2012 abgerechnet. Ist das korrekt?
Fall 2:
Ein stationärer Patient wird am 30.12.2012 entlassen und nachstationär am 05.01.2013 behandelt. Durch den nachstationären Aufenthalt in 2013 wird aus dem stationären Inliegerfall mit Entlassdatum 30.12.2012 ein Überliegerfall 2012/2013 und der DRG-Erlös fließt in das Geschäftsjahr 2013. Der Wirtschaftsprüfer fragt nun an, wo er nachlesen kann, dass dies korrekt ist.
Ist Ihnen bekannt, ob durch vor- / nachstationäre Aufenthalte ein Inliegerfall zu einem Überliegerfall werden kann. Dies ist gerade in Hinblick auf die Betrachtung im Erlösausgleich und der Erlöszuordnung nicht unwichtig.
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar!
Liebe Grüße
Flööt