Hallo RoKu,
wir haben uns anwaltlich beraten lassen und übermitteln seither keine abgewiesenen Rechnungen mehr, wenn sie formal korrekt waren, denn wir haben unsere Pflichten mit der Erstübermittlung erledigt.
Davon haben wir alle so handelnden Kassen unterrichtet und die Rechnungen werden (bis auf 1 bundesweit tätige Kasse) grundsätzlich nicht mehr abgewiesen. Wir bekommen nun Anfragen im 301-Format ANFM, wenn die Kassen inhaltliche Fragen haben und beantworten diese zügig. Damit sind die Dinge in der Regel abschließend erledigt.
Will eine Kasse einen von ihr selbst abgewiesenen RECH nochmals haben, bekommt sie diese nicht per 301, sondern per Fax. Kommt keine Zahlung, wird geklagt. Klageergebnisse gibt es für uns noch nicht.
Alles Gute,
dewag