Rechnungsabweisung ohne MDK-Prüfung

  • Hallo zusammen,

    vielen Dank für die Rückmeldungen!

    Natürlich arbeiten wir erst mal weiter mit MBEG. Das Problem ist, wie medman2 schon schreibt, dass dadurch die Prüfquote faktisch ausgeweitet wird. Und mit Verweis auf Urteile des 3. Senats, die nur bestimmte Sachverhalte behandelt hatten, werden immer neue Sachverhalte hinzugezogen, wie ich oben aufgelistet habe (ohne Anspruch auf Vollständigkeit). Und dann kommt noch ein Versuch, die Ausschlussfristen zu setzen, vermutlich „in Anlehnung“ an die PrüfvV, und der Kragen platzt :cursing:

    Das Hauptproblem ist jedoch aus meiner Sicht, dass diese „Nachfragemöglichkeiten“ nicht normiert sind. Dieser „dritte Weg“ sollte nach meinem Rechtsempfinden nicht über BSG-Urteile, sondern genauso per Gesetz oder Vereinbarung geregelt sein, wie die Falldialoge oder MD-Prüfungen.

    Viele Grüße.

  • Hallo,

    zur Anforderung einer MBEG: nach den Durchführungshinweisen zum §301 kann eine MBEG von der Kasse angefordert werden, wenn die voraussichtliche Dauer der Krankenhausbehandlung überschritten wird.

    Nicht mehr und nicht weniger steht dort. Wenn es also eine Kasse mit den Anforderungen MBEG übertreibt, könnte ein Hinweis auf die §301 Durchführungshinweis vielleicht hilfreich sein.

    Aus pragmatischen Gründen kann man natürlich die MBEG nutzen, aber wenn es eine Seite übertreibt....

    Gruß

    zakspeed

  • Hallo Zakspeed,

    stimmt. Nur wenn sich die Kasse darauf zurückziehen kann, dass die Rechnung in Ermangelung hinreichender Angaben überhaupt nicht fällig ist, ist die Beantwortung der MBEG hilfreich.

    ...

    Das Hauptproblem ist jedoch aus meiner Sicht, dass diese „Nachfragemöglichkeiten“ nicht normiert sind. Dieser „dritte Weg“ sollte nach meinem Rechtsempfinden nicht über BSG-Urteile, sondern genauso per Gesetz oder Vereinbarung geregelt sein, wie die Falldialoge oder MD-Prüfungen.

    Die Rechtsprechung hat die Nichtfälligkeit bisher anerkannt für AOP-Eingriffe und für Leistungen, die im EBM verzeichnet sind, z.B. Polysomnographie. Wenn die KK die Nachfrage überzieht, läuft sie Gefahr, die Möglichkeit zur MD-Prüfung zu verspielen.

    Viele Grüße

    M2