Hallo,
wenn man sich sowieso immer rechtfertigen muß, daß ein Eingriff unter vollstationären Bedingungen gemacht wird, wieso gibt es die Unterscheidung in Kategorie 1 und Kategorie 2???
In der Legende heißt es doch: Leistungen, die in der Regel ambulant erbracht werden können, sind mit der Ziffer 1 gekennzeichnet. Leistungen, bei denen sowohl eine ambulante, als auch eine stationäre Durchführung möglich ist, sind mit der Ziffer 2 gekennzeichnet.
Wer hat denn die Wahlmöglichkeit bzw. wer entscheidet das?
Gibt es Unterschiede in der Entscheidungsmöglichkeit zwischen Kategorie 1 und 2?
Gruß
Björn Mehlhorn