Ein Krankenhaus ist verpflichtet bei Leistungen der Kategorie 2 (ambulante oder stationäre Durchführung) des AOP-Vertrages den Grund der stationären Aufnahme gegenüber den Krankenkassen anzugeben
Wie soll man das machen ohne gegen die Schweigepflicht zu verstossen? wenn man den "Grund" nicht mit den 301-Daten abbilden kann?