Guten Abend,
ich habe heute ein Problem eher privater Natur, bei dem ich hoffe, hier im Forum Hilfe bzw. Aufklärung zu bekommen. Es geht um folgende Situation: eine befreundete Nachbarin, gebürtige Albanerin, aber hier dauerhaft aufenthaltsberechtigt und krankenversichert, leidet unter einer terminalen Niereninsuffizienz, die seit gut einem Jahr dialysepflichtig ist (CAPD). Nun ist ihre in Albanien lebende Schwester seit Anfang Februar hier zu Gast mit dem Ziel, eine Niere zu spenden. Leider hat sich im Lauf der Voruntersuchungen ergeben, dass die Schwester unter einem Nierenzellkarzinom im Frühstadium leidet (Tumorgröße ca. 2-3 cm) und deshalb nicht als Spenderin in Frage kommt.
Das Problem ist nun, dass es in Albanien kein auch nur ansatzweise funktionierendes öffentliches Gesundheitswesen gibt. Wer krank ist und sich keine Behandlung in einer teuren Privatklinik leisten kann, vermeidet es dort, wenn irgend möglich in ein öffentliches Krankenhaus zu gehen, um die Situation nicht noch zu verschlimmern. Die Krankenkasse der Empfängerin hat die Kosten für die Voruntersuchungen bezahlt, kommt aber natürlich unter diesen Umständen nicht für die Kosten der (Teil-)nephrektomie auf, ebensowenig wie die bestehende Reisekrankenversicherung, die nur bei unaufschiebbaren Operationen als Kostenträger einspringt. Deswegen versuchen wir nun, privat Mittel aufzutreiben, um ihr die Operation in Deutschland zu ermöglichen und haben uns diesbezüglich bereits an der Uniklinik, an der die Transplantation hätte stattfinden sollen, nach den Kosten erkundigt. Heute habe ich erfahren, dass man dort 15.000 Euro für eine laparoskopische Teilnephrekteomie bei Nierenzellkarzinom veranschlagt.
Wenn ich die Eckdaten in den Grouper eingebe (HD C64 OPS 5-553.03), lande ich in der L13B mit einem Relativgewicht von 1,933, also rund 6000 Euro. Jetzt frage ich mich natürlich, wie kommt die Klinik auf 15.000 Euro, allein für den Eingriff? Unterliegt die Behandlung von Selbstzahlern nicht dem KEntgG? Steht es dem Krankenhaus frei, hier ein beliebiges Honorar zu verlangen, oder ist es wie die niedergelassenen Kollegen an die GOÄ ebenfalls an eine Gebührenordnung gebunden?
Vielen Dank schon mal im Voraus für Ihre hilfreiche Antworten.
B. Liebermann