Kosten für Selbstzahler-OP

  • Guten Abend,

    ich habe heute ein Problem eher privater Natur, bei dem ich hoffe, hier im Forum Hilfe bzw. Aufklärung zu bekommen. Es geht um folgende Situation: eine befreundete Nachbarin, gebürtige Albanerin, aber hier dauerhaft aufenthaltsberechtigt und krankenversichert, leidet unter einer terminalen Niereninsuffizienz, die seit gut einem Jahr dialysepflichtig ist (CAPD). Nun ist ihre in Albanien lebende Schwester seit Anfang Februar hier zu Gast mit dem Ziel, eine Niere zu spenden. Leider hat sich im Lauf der Voruntersuchungen ergeben, dass die Schwester unter einem Nierenzellkarzinom im Frühstadium leidet (Tumorgröße ca. 2-3 cm) und deshalb nicht als Spenderin in Frage kommt.

    Das Problem ist nun, dass es in Albanien kein auch nur ansatzweise funktionierendes öffentliches Gesundheitswesen gibt. Wer krank ist und sich keine Behandlung in einer teuren Privatklinik leisten kann, vermeidet es dort, wenn irgend möglich in ein öffentliches Krankenhaus zu gehen, um die Situation nicht noch zu verschlimmern. Die Krankenkasse der Empfängerin hat die Kosten für die Voruntersuchungen bezahlt, kommt aber natürlich unter diesen Umständen nicht für die Kosten der (Teil-)nephrektomie auf, ebensowenig wie die bestehende Reisekrankenversicherung, die nur bei unaufschiebbaren Operationen als Kostenträger einspringt. Deswegen versuchen wir nun, privat Mittel aufzutreiben, um ihr die Operation in Deutschland zu ermöglichen und haben uns diesbezüglich bereits an der Uniklinik, an der die Transplantation hätte stattfinden sollen, nach den Kosten erkundigt. Heute habe ich erfahren, dass man dort 15.000 Euro für eine laparoskopische Teilnephrekteomie bei Nierenzellkarzinom veranschlagt.

    Wenn ich die Eckdaten in den Grouper eingebe (HD C64 OPS 5-553.03), lande ich in der L13B mit einem Relativgewicht von 1,933, also rund 6000 Euro. Jetzt frage ich mich natürlich, wie kommt die Klinik auf 15.000 Euro, allein für den Eingriff? Unterliegt die Behandlung von Selbstzahlern nicht dem KEntgG? Steht es dem Krankenhaus frei, hier ein beliebiges Honorar zu verlangen, oder ist es wie die niedergelassenen Kollegen an die GOÄ ebenfalls an eine Gebührenordnung gebunden?

    Vielen Dank schon mal im Voraus für Ihre hilfreiche Antworten.

    B. Liebermann

  • Hallo Herr Liebermann,
    das sind wohl die Preise für die ausländische Privatkundschaft. DRG X Faktor plus GOAE mit einem etwas höheren Steigerungsfaktor und schon haben Sie den Betrag.
    Wahlleistung Einbett natürlich nicht zu vergessen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,

    wenn man den von Ihnen angegebenen Daten noch ein paar Nebendiagnosen hinzufügt, kommt man bald auf einen PCCL von 4 und dann in die DRG L03Z, Gewicht 3,786, das wäre hier in Bayern ca. 11700€

    Somit finde ich den Kostenvoranschlag eigentlich nicht allzu übertrieben.

    Schöne Grüße

    Galaxius

  • Hallo,

    wobei Selbstzahler nicht immer gleichbedeutend mit Privatpatient ist :!: Ich kenne viele Fälle, in denen ein Krankenhaus "nur" die DRG inkl. Zu/Abschlägen mit einem Patienten abrechnet, z.B. immer wenn ein Kostenträger eine Zusage ablehnt und der Patient schon weg ist. Teilweise aber auch sogar wenn es vorher vereinbart wird. Wichtig ist dabei, ausdrücklich Leistungen wie Chefarztbehandlung, Zwei-Bett-Zimmer o.ä. NICHT zu wählen (bzw. ausdrücklich abzulehnen). Warum sollte ein Haus (ausser den Chefärzten natürlich :whistling: ) kein Interesse an eine Abrechnung "nur" in Höhe der DRG haben :?:

    Also, reine Verhandlungssache (und da kommen wieder Mitbewerber ins Spiel) 8) Alles Gute (und ehrliche Abrechnung) für die Patientin

    Gruß

    zakspeed

  • Hallo,

    vielleicht hilft der Artikel des Landesrechnungshofes Schleswig-Holstein weiter.
    http://www.landesrechnungshof-sh.de/file/bm10-22.pdf

    Hier wird gesagt: "Die Berechnung von pauschalen Aufschlägen bei ausländischen Patienten hält der LRH für rechtswidrig. Im stationären Bereich gilt der Grundsatz der Einheitlichkeit der Pflegesätze. Ob Erlöse aus der Behandlung ausländi-scher Patienten innerhalb oder außerhalb des Budgets erzielt werden, ist unerheblich. Dieser Grundsatz findet sich im Krankenhausfinanzierungs-gesetz (KHG) und der Bundespflegesatzverordnung. Hier ist festgelegt, dass Pflegesätze für allgemeine Krankenhausleistungen für alle Benutzer einheitlich zu berechnen sind. Auch das KHEntgG enthält diese Regelung. Einheitlich heißt, dass für gleiche Leistungen gleiche Entgelte zu zahlen sind. Eine andere Entscheidung, z. B. nach Vermögen, Staatsangehörig-keit, Kostenträger oder Selbstzahler ist nicht zulässig".

    Wie zakspeed bereits korrekt dargestellt hat, ist ja nicht jeder Selbstzahler Privatpatient mit Wahlleistungen.
    Da die Patientin ja wohl als Spenderin für ihre Schwester in Betracht kam, kann ich mir auch nicht vorstellen, dass sie schon "geplant" auf einen PCCL von "4" kommt.

    Die Klinik müsste aber doch darstellen können, wie sie auf diese Kosten kommt.

    Gruß
    B.W.

  • Vielen Dank allen für die Antworten. Insbesondere der Link zum Artikel des Landesrechnungshofes ist sehr hilfreich. Ich vermute ebenfalls, dass hier unverlangt eine Reihe von Wahlleistungen eingepreist wurden und man ggf. auch damit rechnet, dass gewöhnliche Sterbliche die komplizierten Abrechnungsregeln im DRG-System ohnehin nicht verstehen und ohne zu hinterfragen schlucken und zahlen. Nur hat der Mitarbeiter, der die Anfrage bearbeitet hat, übersehen, dass in unserem Fall das Geld für all die Segnungen moderner Krankenhausdienstleistungen von Einbettzimmer mit Sat-TV und WLAN inklusive Chefarztbehandlung schlicht nicht da ist. Genau genommen ist ja leider überhaupt kein Geld da, sondern muss erst mühsam aufgetrieben werden, mit noch völlig unklaren Erfolgsaussichten.

    Mit komplizierenden Nebendiagnosen ist übrigens, wie B.W. schon erwähnt hat, nicht zu rechnen, da bis zum CT alle Voruntersuchungen sehr positiv verlaufen sind. Die Termine mit dem Psychologen und der Landesärztekammer waren schon gemacht, der Dolmetscher hierfür gebucht. Die Spenderin ist sonst kerngesund, die Nachricht von dem Nierenzellkarzinom kam erst sehr spät und für alle Beteiligten völlig überraschend - im vorangegangenen Ultraschall hatte sich der Tumor noch als vermeintliches Angiomyolipom dargestellt...

    Jetzt, wo ich weiß, dass grundsätzlich für Selbstzahler die gleichen Abrechnungsbestimmungen wie für Kassenpatienten gelten, werde ich mich mal direkt an die Verwaltung wenden und um einen schriftlichen Kostenvoranschlag bitten - die Anfrage, die zu dem 15.000-Euro-Angebot geführt hat, ist nur informell über die (übrigens sehr um eine Lösung bemühte) Transplantationsabteilung erfolgt.

    Danke nochmals für Ihre Unterstützung. Ich berichte bei Zeiten gerne, wie sich der Fall weiter entwickelt...

    Schöne Grüße,
    B. Liebermann

  • Guten Morgen,

    Grundlage muss die Abrechnung von einer Fallpauschale nach deutschem System sein. In der Regel werden ausländische Selbstzahler als Privatpatienten angesehen, um das abzubilden, schlagen die KH auf den KVA 100% für die Wahlarztkette auf (Bei sehr sachkostenintensiven DRGs auch weniger). Jedes KH hat dafür eigene Berechnungsalgorithmen. Am Ende muss aber "spitz" abgerechnet werden, nicht verbrauchte Gelder werden ausgekehrt. Insofern beziehen sich die pauschalen Aufschläge (wenigstens bei uns) nur auf die Höhe des KVA, nicht aber der Schlussrechnung.

    Wenn Sie einen Hinweis darauf geben, dass Sie keine Wahlarztbehandlung wünschen, dürfte der KVA entsprechend günstiger ausfallen. Dies wird jedenfalls bei uns so gehandhabt. Bedenken Sie bitte allerdings auch, dass durch unvorhergesehene Komplkationen (Re-OP, THrombose, Pneumonie etc.) der Preis steigen kann. Insofern ist es durchaus sinnvoll, ein "Polster" mit einzuplanen.

    Gruß

    merguet