Hallo Forum,
ich habe drei Behandlungsfälle die zusammengefasst werden sollen- oder auch nicht. Erst einmal die Fallkonstellationen:
N62A vom 12.03. bis 14.03., N34Z vom 19.03. bis 01.04. und G67C vom 05.04. bis 09.04.
Zuerst hatten wir die beiden Aufenthalte N34Z und G67C wegen Komplikationen zusammengeführt - bis die Krankenkasse eine FZF von N62A und N34Z aufgrund des Partitionswechsels verlangte; und dann soll natürlich der dritte Aufenthalt wegen Komplikation dazugepackt werden. Soweit ist das ja mit dem Partitionswechsel auch korrekt. Heraus kommt bei der Prüffrist der 30 Kalendertage und Partitionswechsel die DRG N34Z vom 12.03. bis 01.04. mit 5 Tagen ohne Berechnung. Der dritte Aufenthalt noch in die Prüffrist der ersten Behandlung, allerdings ist eine weitere Fallzusammenführung wegen Komplikationen nicht mehr möglich bzw. wird vom KIS gar nicht vorgeschlagen. Arbeitet das KIS nicht sauber oder unterliege ich einem Denkfehler bezüglich der Fallzusammenführungen?
Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung!
GeRo