Fallzusammenführung von 3 Behandlungsfällen

  • Hallo Forum,

    ich habe drei Behandlungsfälle die zusammengefasst werden sollen- oder auch nicht. Erst einmal die Fallkonstellationen:

    N62A vom 12.03. bis 14.03., N34Z vom 19.03. bis 01.04. und G67C vom 05.04. bis 09.04.

    Zuerst hatten wir die beiden Aufenthalte N34Z und G67C wegen Komplikationen zusammengeführt - bis die Krankenkasse eine FZF von N62A und N34Z aufgrund des Partitionswechsels verlangte; und dann soll natürlich der dritte Aufenthalt wegen Komplikation dazugepackt werden. Soweit ist das ja mit dem Partitionswechsel auch korrekt. Heraus kommt bei der Prüffrist der 30 Kalendertage und Partitionswechsel die DRG N34Z vom 12.03. bis 01.04. mit 5 Tagen ohne Berechnung. Der dritte Aufenthalt noch in die Prüffrist der ersten Behandlung, allerdings ist eine weitere Fallzusammenführung wegen Komplikationen nicht mehr möglich bzw. wird vom KIS gar nicht vorgeschlagen. Arbeitet das KIS nicht sauber oder unterliege ich einem Denkfehler bezüglich der Fallzusammenführungen?

    Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung!

    GeRo

  • Hallo,

    nach FPV ist eine chronologische Prüfung durchzuführen;
    also 1. und 2. Fall, da gleiche MDC und Partitionswechsel; damit Prüffrist 30 Tage ab Aufnahme, also ab dem 12.03. Dann Prüfung. ob innerhalb dieser Frist noch ein Fall, bei dem eine Fallzusammenführung erforderlich wäre; hier also die Wiederaufnahme aufgrund einer Komplikation; also alle 3 Fälle zusammenzuführen.
    So würde ich das sehen.

    Gruß
    B.W.

  • Hallo GeRo,

    interessieren würde mich, inwiefern G67C eine Komplikation im Zusammenhang mit N34Z gewesen sein soll.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Hallo zusammen,

    jetzt bin ich aber mal verwirrt... ?(

    Gem. FPV § 2 wird doch immer eine chronologische Prüfung vorgenommen, deren Auslöser der erste Fall ist?! Alle Aufenthalte, die in die Fristen dieses Aufenthaltes fallen, kommen also grundsätzlich für eine FZF infrage.

    In diesem Fall heißt das für mich:

    Fall 1 und 2 gehören zusammen (MDC, Partitionswechsel, WA innerh. von 30 Tagen) und der 3. Fall ist nicht dazuzunehmen, da die WA außerhalb der OGVD des ersten Falles ist. Ich darf bei der Fristenermittlung doch gar nicht von der DRG des bereits zusammengefassten Falles ausgehen?!

    @ GeRo: Das würde zumindest auch erklären, warum Ihr KIS gar nicht erst den Vorschlag macht...?

    LG aus Westfalen.

  • Hallo "Neue",

    die Aufenthalte 2 und 3 waren vorher wegen Komplikationen zusammengeführt. Scheinbar hat der Kodierer nur den 3. Aufenthalt (A-Chir) betrachtet, und hier wurde eine mögliche FZF wegen Komplikationen mit dem 2. Aufenthalt (Gyn) angegeben.

    Die Krankenkasse hat aber eine FZF der Aufenthalte 1 und 2 in ihrem System gesehen und möchte diese FZF durchgeführt haben. Da es sich um einen Partitionswechsel handelt, beträgt die Prüffrist 30 Tage ab Aufnahmetag des auslösenden Aufenthaltes, also dem ersten. Der dritte Aufenthalt stellt also immer noch eine Komplikation dar, allerdings resultierend aus der OP im zweiten Aufenthalt.

    Es stellt sich also die Frage, ob die Prüffrist der ersten auslösenden Fallzusammenführung (30 Tage) maßgebend für die weitere Betrachtung der Komplikation ist oder die oGVD des zusammengeführten Falles? Unser KIS schlägt keine FZF wegen Komplikation für die Fälle (1+2) + 3 vor.

    >RolandBalling: Im zweiten Aufenthalt wurde eine Salpingoovarektomie mit Jejunumteilresektion bei Darmläsion und ausgeprägter Adhäsiolyse durchgeführt. Zum dritten Aufenthalt führten Oberbauchschmerzen, die radiologisch als überblähte Dünndarmschlingen mit Bild einer Obstipation und minimaler Spiegelbildung nachgewiesen wurden.

    Gruß

    GeRo

  • Hallo GeR0,

    ...und ausgeprägter Adhäsiolyse durchgeführt. Zum dritten Aufenthalt führten Oberbauchschmerzen, die radiologisch als überblähte Dünndarmschlingen mit Bild einer Obstipation und minimaler Spiegelbildung nachgewiesen wurden.


    Dann würde ich dies aber nicht so ohne Weiteres als Komplikation... werten. Oberbauchschmerzen können viele Ursachen haben. Außerdem lagen bereits präop. Verwachsungen vor (Adhäsiolyse).

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Hallo GeRo,

    Fall 1 und 2 gehören zusammen; soweit sind wir uns ja einig?! :)

    Lt FPV ist die chronologische Prüfung einzuhalten und der 1. Fall löst immer die Frist für die weitere Prüfung einer FZF aus, nicht der bereits zusammengeführte Fall!

    Wenn ich jetzt davon ausgehe, dass es sich bei Fall 3 tatsächlich um eine Komplikation aus Fall 2 handelt, gehört Fall 3 nicht mehr in die FZF. Denn eine FZF aufgrund von Komplikationen erfolgt nun mal nur bei Wiederaufnahme innerhalb der OGVD und die liegt im 1. Fall bei 7 Tagen... Zumindest würde ich so argumentieren :rolleyes:


    Viele Grüße