Hallo liebes Forum,
die Frage die jetzt stelle, ist wahrscheinlich schon x-mal gstellt worden, aber im Moment hänge ich gerade.
Folgender Sachverhalt:
Patientin wird mit V.a. LE verlegt in ein anderes KH und nach abgeschlossener Diagnostik am gleichen Tag mit Ausschluß einer LE zurückverlegt.
Wir haben, da Mehraufwand durch das Konsil, die LE mit I26.9 kodiert.
Der MDK sagt nein, da LE nicht bestätigt und nur die Kodierung von R06.0
Müssen wir das MDK-GA akzeptieren?
Vielen Dank!
M. Uphoff