Verdachtsdiagnosen/Mehraufwand

  • Hallo liebes Forum,

    die Frage die jetzt stelle, ist wahrscheinlich schon x-mal gstellt worden, aber im Moment hänge ich gerade.

    Folgender Sachverhalt:

    Patientin wird mit V.a. LE verlegt in ein anderes KH und nach abgeschlossener Diagnostik am gleichen Tag mit Ausschluß einer LE zurückverlegt.

    Wir haben, da Mehraufwand durch das Konsil, die LE mit I26.9 kodiert.

    Der MDK sagt nein, da LE nicht bestätigt und nur die Kodierung von R06.0

    Müssen wir das MDK-GA akzeptieren?

    Vielen Dank!

    M. Uphoff

  • Hallo,

    in dem von Ihnen geschildertem Fall hat der MDK Recht. Die LAE können Sie nicht kodieren. Siehe hierzu D002 - Rückverlegung aus anderen Krankenhäusern, S. 7 ff.
    Wäre der Patient nicht zu Ihnen zurückverlegt worden, hätten Sie die I26.9 als VD-Diagnose kodieren können. Das regelt D008b eindeutig.

    FG

  • Hallo S.Poetzsch,

    das Beispiel 7 auf Seite 8 der DKR ist nicht ganz schlüssig, insbesondere durch seine Begründung.

    Nehmen wir mal an der

    1. Aufenthalt wäre eine instabile Angina pectoris in KH A

    2. Verlegung in KH B. Dort Myocardinfarkt mit ACVB

    3. Dann Rückverlegung in KH A wegen einer Osteomyelitis am Sternum.

    Was wäre dann die Hauptdiagnose des Gesamtaufenthalts?

    Medman2