Zeitnahe Prüfung einer vorstationären Behandlung durch die KK

  • Hallo zusammen,

    diesen Sachverhalt habe ich trotz intensiver Suche nicht im Forum gefunden und bitte deshalb um Ihre Hilfe:

    In den letzten Tagen erreichten uns viele Schreiben einer Krankenkasse, die vorstationäre Behandlungen der Jahre 2010 nachträglich überprüft hat und nun zum dem Ergebnis gelangt ist, dass diese neben einer DRG nicht abzurechnen seien.
    Darf die Krankenkasse jetzt noch vorstationäre Behandlungen aus 2010 prüfen und ggf. eine Rückzahlung des Zahlbetrages verlangen?

    Liebe Grüße
    Flööt

  • Hallo,

    meines Wissens nach, handelt es sich hier um einen Abrechnungsfehler und keine medizinische Prüfung. Demnach gilt die normale

    4-Jahres-Frist.

    Viele Grüße und einen entspannten Resttag vom
    Rheinkilometer 660

  • Hallo,
    Cave: Einige KK sehen auch die vorstationäre die länger als 5 Tage vor stationärer Aufnahme liegen als nicht anrechnungsfähig an.

    Der sich daraus ergebenen Frage, ob die Pauschale für vorstationäre Behandlung auch bei einer Überschreitung der 5-Tage-Frist nach §115a Abs2 S1 SGBV abrechenbar ist, hat sich das BSG angenommen (B 1 KR 2/12 R). Ein Termin steht leider noch nicht fest.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Vielen Dank für Ihre Hilfe!

    Bei einer medizinisch begründeten Überscheitung der 5-Tage-Frist berufe ich mich aktuell immer auf das rechtskräftige Urteil des SG Berlin vom 05.04.2011 (S76 KR833/10).

  • Hallo zusammen,

    um das Thema der 5-Tages-Frist noch einmal aufzugreifen, habe ich dazu eine Frage.

    Ist es richtig, dass diese Frist nun ersatzlos außer Kraft gesetzt wurde? In meinem konkreten Fall liegen zwischen der vorstationären und vollstationären Behandlung ca. 7-8 Wochen. Es liegt zwar ein die Behandlung prägender sachlicher Zusammenhang vor. Allerdings bin ich der Meinung, dass der Zeitraum zwischen den beiden Aufenthalten eindeutig zu lang ist. Ich habe mal etwas von max. 30 Tagen gelesen...

    Die KK ist der Meinung, dass die vorstationäre Behandlung mit der DRG-Abrechnung des vollstationären Falls abgegolten ist.

    Gibt es dazu eine aktuelle Rechtsprechung?


    Grüße,

    medman_train

  • Guten Morgen Forum, halle medman_train,

    lesen Sie dazu das BSG-Urteil vom 17.09.2013, Aktenzeichen B 1 KR 2/12 R!

    mit freundlichen Grüßen
    Einsparungsprinz