Implantierbarer Ereignisrekorder

  • Hallo zusammen,
    ich möchte diesen Threat jetzt noch mal aufmachen.
    Der ER mit Ablation hat ja dieses Jahr den NUB-Status 1 erhalten, jetzt hatten wir den ersten Fall.
    Kodiere ich die Pulmonalvenenablation komme ich in die F50B. kommt jetzt der ER dazu, lande ich in der F12F. ErlösMINDERUNG ca 1600€. :(
    Ich rechne nicht damit, daß das NUB, wenn überhaupt, auch nur annähernd diesen Mindererlös ausgleicht, geschweige denn den Mehraufwand durch den ER. :sterne:
    Hat jemand eine Idee für dieses Dilemma?
    Oder hab ich nen Denkfehler drin?
    Codiert wurden:
    ICD: I48.11, div. ND, PCCL4
    OPS: 1-265.4, 8-835.a3, 1-274.3, 5-377.8

    Für Vorschläge bin sehr dankbar.

    Schönes Wochenende und

  • 2013 - Hat sich an der Lage etwas verändert ?

    Besteht nun die Möglichkeit der ambulanten Abrechnung? Stationäre Fälle werden jedenfalls noch immer zerpflückt...

  • Hallo Forum,

    aktuell beschäftigt uns das Thema "Implantation Eventrekorder" auch. Insbesondere die Abrechnung scheint ja immer noch nicht geklärt zu sein. Wird ein Termin zur elektiven stationären Implantation eines Eventrekorders vereinbart, landet der Fall umgehend beim MDK. Von dort gibt es lediglich einen Kommentar, dass die Leistung ambulant erbracht werden könne - ohne entsprechende Abrechnungsmöglichkeit im AOP-Katalog. Das sollte der MDK eigentlich wissen.

    In zwei Fällen haben mir die zuständigen Krankenkassen vorgeschlagen, die Fälle als ambulante OP abzurechnen - mit der OPS für eine HSM-Implantation. Ist auch eine Möglichkeit ...

    Ich sehe die Angelegenheit etwas skeptisch. Wie sieht es mit den Erfahrungen mit Kostenübernahmeanträgen für stationäre Implantationen im Forum aus? Werden diese erteilt? Stellen die Patienten die Anträge bei ihrer Krankenkasse oder das Krankenhaus?

    Gruß GeRo

  • Hallo,
    am besten ist es VOR der Erbringung der Leistung die Bezahlung zu klären. Ob Sie das selbst machen oder den Patienten zur Kasse schicken bleibt Ihnen überlassen. Und die Kasse kann ja dann dem Patienten eine Einrichtung vorschlagen, die die ambulante Erbringung vornimmt.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Guten Tag,
    nach langer Zeit der Nutzung hab ich mich auch hier angemeldet. Danke für die vilen Hinweise und Tipps.
    Hinsichtlich des Themas hat sich auch nach etlichen Jahren wohl immer noch nichts an der problematik geändert!!!
    Aber die Begründungen des MDK werden jetzt immer absurder (aus ärztlicher Sicht, weniger aus rein bürokratischer)
    Hier aus Gutachten(original Abschrift!;-)) mal zum nachdenken über das System (was kam zuerst Henne oder Ei?):

    Des Weiteren handelt es sich um eine Methode, die nicht in Anlage 1 der Richtlinie "Methoden vertragsärzliche Versorgung" aufgeführt wird. Somit hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) ihren diagnostischen und/bzw. therapeutischen Nutzen sowie deren medizinische Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit bislang nicht anerkannt


    ...warten auf Godot

  • Guten Abend,
    immer abenteuerlichere Gutachten. Es werden zur Begründung schlicht falsche Tatsachen behauptet, z.B. dass ein Eventrekorder nur 1 Jahr hält, oder dass es besser sei einen Schrittmacher zu implantieren. Ich weiß nicht wie ein Gericht ein solches Gutachen bewertet...

    OKIDOCI 8)