Gartentherapie und Stationsrunde

  • Liebe Forum-Mitglieder,

    im Rahmen interner Weiterbildung unserer Pflegekräfte kam es nun zu einigen Unsicherheiten bzgl. der TE-Abrechnung.
    Diese Fragen möchte ich gern einmal ans Forum weitergeben.

    1.) Ist die komplette Übernahme, bzw. Unterstützung der Pflege (vor allem gerontopsychiatrischer Patienten) über 25 min. durch TE abbildbar? Ich meine eher nicht, die Pflegekräfte schreiben diese allerdings als ATL teilweise mit auf.
    2.) Unser Haus verfügt über einen Therapiegarten. Einer unserer Pfleger ist ebenfalls ausgebildeter Gärtner und geht regelmäßig mit unseren Patienten in den Garten um diesen zu pflegen. Ist dies eine anerkannte Therapie (wenn ja kann er dies als Spezialtherapie abrechnen?), oder zählt es "nur" als Spaziergang.
    3.) Auf unserer gerontopsychiatrischen Station findet einmal wöchentlich eine Stationsrunde statt. Anwesend sind dabei Patienten, eine Pflegekraft, Sozialarbeiter, Ergotherapeut, Psychologe und der ärztliche Dienst mit Stationsarzt, bzw. Oberarzt. Besprochen werden da aktuelle stationsninterne Dinge, sowie organisatorische Sachen (Frisör, Bibliothek, Cafeteria etc.) auch stellen sich alle Patienten in dieser Runde vor und erzählen z.B. wie lang sie schon auf der Station sind. Ich bin der Meinung, dies ist in der momentanen Konstellation eher nicht über die TE abzurechnen, da ich persönlich kein psychiatrisches Ziel dahinter erkennen kann. Wenn doch, wer soll es dann abrechnen? Alle Berufsgruppen?? Sind ja doch jede Menge. Die Meinungen gehen da sehr weit auseinander.

    Ich hoffe ihr könnt mir da ein paar wertvolle Tipps geben ?(

    Vielen Dank

    "Denn was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen"

    (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Hallo transpore,

    schön, dass wieder einmal ein wenig Aktivität im Forum herrscht.

    Solange die TE (meiner Meinung nach zurecht) in der Psychiatrie so gut wie keine entgeltrelevante Rolle spielen, mache ich mir derzeit grundsätzlich nicht allzu viele Gedanken und greife nur in extremen Fällen (Kaffeekränzchen etc.) regulierend ein. Trotzdem werde ich mal auf Ihre Fragen so antworten, wie ich es für unser Haus sehe - andere Sichtweisen sind möglich!

    zu 1) Da es doch auch um personalintensive Arbeit gehen sollte, würde ich hier großzügig sein und halte es nebenbei bemerkt für eine positive Würdigung der Pflegekräfte, die Ihre Leistung als solche eintragen dürfen. Wir haben in unserem Hause die Leistung "Ganzwaschung", die übrigens nicht nur auf der Gerontostation eingesetzt wird. Sollte es klarere Vorgaben und eine Entgeltrelevanz geben, würden wir entsprechend unsere Leistungen angleichen.

    zu 2) Die Berufsgruppen der Spezialtherapeuten sind klar defininiert und weder Gärtner noch Krankenpfleger gehören dazu - unabhängig von Inhalt und Form der Therapie! Letztendlich werden die TE doch ohnehin zusammengefasst - also warum nicht gleich als Pflege-TE eintragen???

    zu 3) Bei dem personellen Aufwand würde ich bei entsprechender Dokumentation (!) diese Stationsrunde als TE rechnen. Gerade in der Psychiatrie geht es doch auch um Patientenbeobachtung. Neben dem Organisatorischen sprechen die Patienten ja auch über sich und stellen sich dar. Dabei geht es i.d.R. nicht nur um das, was sie sagen sondern auch um nonverbale Komponenten (Affekt, Gestik, Mimik etc.). Ich würde als Leistungserbringer jeweils eine Person aus Arzt/Psychologe und Spezialtherapeut/Pflege eintragen. Da es sich um eine "normale" Gruppengröße handelt, können ohnehin nicht mehr als zwei Leistungserbringer erfasst werden...
    ...und "abrechnen" kann man TE ohnehin nicht (s.o.) ;)

    Schöne Grüße
    Anyway

  • Hallo zusammen,

    zu 2): das würde ich nicht ganz so streng auslegen.
    Der OPS schreibt: "Spezialtherapeuten(z.B. Ergotherapeuten, Physiotherapeuten...)". Die Aufzählung ist demnach nur beispielhaft und nicht abschließend.
    Bei den angewandten Verfahren steht:"Als angewandte Verfahren [...] gelten folgende Verfahren und vergleichbare Verfahren". Auch hier würde ich Spielraum für weitere, nicht in der Aufzählung enthaltene Verfahren sehen.

    Beste Grüße - NV

  • Vielen Dank für die Antworten!

    @ Anyway
    Die TE werden zusammengefasst, das ist klar. Nur arbeiten wir (ich glaub so ziemlich als letztes Krankenhaus) noch mit Papiervariante. D.h. wir haben derzeit kein entsprechendes Programm. Unsere Pflege hat zur Dokumentation ihrer Leistungen ein extra Formular. Deswegen die genaue Nachfrage, unter welcher Berufsgruppen andere Häuser dies eintragen würden.
    Abrechnen war sicher das falsche Wort, ich bin einfach noch sehr in der Schulungssprache gewesen bei meinem Post. Unsere Pflegekräfte nennen es gern abrechnen oder opsen (sehr schöner Begriff wie ich finde) und ich passe mich meist bei den Schulungen daran an, weil es dann für die meisten einfacher ist ;)

    NuxVomica
    Ich persönlich habe im Vorfeld dem entsprechenden Pfleger auch nahegelegt, es als Spezialtherapie zu dokumentieren, da es meiner Meinung nach das Ganze besser wiederspiegelt. Ich wurde nur gebeten, da einmal konkret nachzufragen. Hätte ja durchaus sein können, dass schon einmal jemand ein ähnliches "Problem" hatte.


    Allen einen schönen sonnigen Gruß

    "Denn was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen"

    (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Hallo transpore,

    das Thema der Kodierbarkeit von pflegerischen Tätigkeiten wurde z.B. hier diskutiert und hat meiner Meinung nach trotz der Änderungen/ Überarbeitungen des OPS-Katalogs an Aktualität nicht verloren.

    Zu1)
    Eine komplette Übernahme der Körperpflege würde ich nicht mit OPS abbilden, es sei denn dass hierbei therapeutische Arbeit erkennbar ist, z.B. Basale Stimulation.
    Eine unterstützende Tätigkeit der Pflege im Rahmen eines alltagsbezogenen Trainings zur Förderung oder zum Erhalt der Fertigkeiten, Fähigkeiten oder der Selbstständigkeit bei der Selbstversorgung oder in anderen Bereichen der ATL wären kodierbar.
    An solchen Punkten stelle ich immer wieder fest, was seit Jahren vom Pflegedienst im Zusammenhang mit der Kodierung verlangt wird (Ist das schon kodierbare Therapie oder ist das noch reine Pflegeleistung /Routine/Sockelleistung?).

    Zu 2)
    Die durch den Pfleger geleitete „Gartenpflege“ ist meiner Ansicht nach mit Therapieeinheiten durch Pflegefachpersonen bei Erfüllung der anderen Vorgaben (Dauer, Gruppengröße) im Sinne von Aktivierungsbehandlung, Training sozialer Kompetenzen oder sensorisch fokussierter Arbeit abbildbar, da im gesamttherapeutischen Kontext die Gartentherapie nicht nur die Wahrnehmung anspricht sondern auch z.B. zur Kommunikation oder zur Krankheitsbewältigung genutzt werden kann.
    Letztendlich lässt sich aus dem Code nicht erkennen, ob die Gartentherapie durch eine Pflegefachperson oder durch einen Spezialtherapeuten erbracht wurde.

    Zu3)
    Egal ob Regel-, Intensiv- oder Psychotherapeutische Komplexbehandlung:
    Pro Einzel- oder Gruppentherapie dürfen Therapieeinheiten für maximal 2 Therapeuten pro Patient angerechnet werden“.
    In der genannten Konstellation wäre es im Hinblick auf eine Abbildung der Multiprofessionalität eine Idee die Stationsrunde von einem Arzt und einer Pflegekraft zu kodieren.

    Viele Grüße,

    TWaK

  • NuxVomica,

    auch wenn es etwas haarspalterisch klingt und eigentlich (fast) ohne Bedeutung ist:

    OPS unterscheidet nach den Berufsgruppen Ärzte, Psychologen, Spezialtherapeuten und Pflegefachpersonen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Krankenpfleger je nach Tätigkeit sowohl zu der einen als auch zu der anderen Berufsgruppe zählen (zumal sie explizit bei den Pflegefachpersonen aufgezählt werden).
    Das InEK würde uns als Kalkulationshaus sofort mit ihren Plausibilitätsprogrammen eine Fehlermeldung geben, wenn an einem Tag eine Leistung für Spezialtherapeuten eingetragen wurde, wenn diese durch eine Pflegekraft erfolgte.

    Nicht die Tätigkeit ist für die Zuordnung zu einer der genannten Berufsgruppen entscheidend, sondern die Ausbildung.

    Allseits schöne Grüße
    Anyway

  • Hallo transpore,

    zu Ihrer ersten Frage:

    Ich teile Ihre Einschätzung ausdrücklich. Gemäß der DKR-Psych 2013 (PP014a) werden Prozeduren, die routinemäßig bei den meisten Patienten und/oder mehrfach während eines Krankenhausaufenthaltes durchgeführt werden, nicht verschlüsselt, da sich der Aufwand für diese Prozeduren in der Diagnose oder in den anderen angewendeten Prozeduren wiederspiegelt. (...) Es handelt sich also um Standardmaßnahmen bei bestimmten Diagnosen und Prozeduren, deren gesonderte Kodierung deshalb nicht erforderlich ist.

    Frau Schlottmann führt in Ihrem Standardwerk "Pauschalierendes Entgeltsystem für die Psychiatrie und Psychosomatik: Materialien und Erläuterungen inkl. PEPP-Entgeltkatalog (Version 2013) " auf S. 277 bei Antworten auf kodespezifische Fragen unter Nr. 13 sogar genau Ihr Beispiel des vermehrten Pflegeaufwands im Bereich der Gerontopsychiatrie auf und verweist auf das Abbild dieses Aufwands in Form von pflegerelevanten Nebendiagnosen.

    MfG,

    ck-pku

  • Hallo Zusammen,

    ich bereite derzeit eine Schulung zum Thema der Pflegedokumentation in der Psychiatrie vor.

    Meine Themen bisher sind z.B.: pflegerelevante Nebendiagnosen, OPS- Codes wie der 1:1 Betreuung, Intensivmerkmale

    Hat noch jemand TIPPS oder Ideen/ konkrete Vorstellungen was in der Psychiatrie noch relevant sein kann?

    Ich bin über jeden Vorschlag dankbar!

    Liebe Grüße:)