externe QS Schlaganfall in der Psychiatrie

  • Hallo zusammen,

    wir sind ein psych. Fachkrankenhaus ohne Somatik und haben 2-3x im Jahr Fälle mit einer Schlaganfall-Hauptdiagnose.
    Diese löst die externe QS aus. Wir haben das entsprechende Modul aber aus Kostengründen nicht lizenziert und auch einen Mindestdatensatz
    können wir nicht erstellen. (Dafür verlangt unser KIS-Anbieter, dass wir das vollständige Modul kaufen - wie sinnig!).

    Vielleicht gibt es diese Konstellation auch in anderen Psychiatrien. Wie kann man damit umgehen?
    Heldenhaftes Umkodieren entfällt ja spätestens ab PEPP-Option mit Kodierprüfungen durch den MDK.
    Fehler in der QS möchte die Geschäftsführung nicht haben.
    Gibt es andere kreative Lösungen?

    Beste Grüße - NV

  • Hallo,

    wenn es wirklich in etwa drei Fälle im Jahr sind, würde ich folgendes machen.
    1. Mit Ihrer Landesgeschäftsstelle besprechen, ob inhaltlich Minimaldatensatz-Bogen akzeptiert wird (vermutlich ja, denn es wird bei Ihnen kaum eine Akutbehandlung eines Schlaganfalls stattfinden).
    2. Wenn dies geklärt ist: ein MDS-Bogen ist einfach nur eine CSV-Datei. Bei drei Fällen im Jahr kann man diese manuell erstellen, und auch die Header-Datei dazu.
    3. Es bleibt noch die Verschlüsselung für die Versendung an die Landesgeschäftsstelle, aber dafür gibt es auch kostenlose Open-Source Tools.

    Gruß
    GenS

  • Hallo,

    vielen Dank, das klingt gut.
    Haben Sie evtl. einen Link zu einem Minimaldatensatz-Bogen oder einer Dateibeibeschreibung?
    Meine Netzrecherche hat dazu leider nichts ergeben.

    Beste Grüße - NV

  • Hallo NuxVomica,

    die Beschreibung habe ich auch nicht gefunden (außer hier, aber es geht hier nicht um Schlaganfall). Am besten fragen Sie bei der Landesgeschäftsstelle nach dem Musterbogen (Schlaganfall-Erfassung unterscheidet sich ja in den Bundesländern).

    Einiges muss man sowieso noch mit der Landesgeschäftsstelle festlegen/absprechen: Sie werden z.B. dafür sorgen müssen, dass die Registriernummer (Update: Vorgangsnummer) sich nicht wiederholen. Und auch in der Header-Datei gibt es einen Eintrag zur Software, hier bedarf es auch einer Absprache.

    Wie gesagt (nach erneutem Überlegen) - machbar ist es auf jeden Fall, Sie sollten aber eine Zusage haben, dass die Daten so akzeptiert werden.

    Gruß
    GenS

    2 Mal editiert, zuletzt von GenS (22. Mai 2013 um 15:16)

  • Hallo GenS,

    vielen Dank nochmal für den Tip. Das werde ich auf jeden Fall weiter verfolgen.
    Absprache mit der Landesgeschäftsstelle dürfte kein problem werden, die waren bisher sehr kooperativ.

    Beste Grüße - NV