Regierung will Prüfverfahren von Krankenhaus­abrechnungen reformieren

  • Der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhaus­gesellschaft (DKG)
    werden von der Bundesregierung beauftragt, das Verfahren zur Prüfung von
    Krankenhausabrechnungen neu auszugestalten ... [gelesen: hier] - Wir sind gespannt ...

  • Zitat

    Statt zusätzliche Bürokratie zu installieren, sollte der Gesetzgeber endlich echte Anreize setzen, damit Krankenhäuser korrekt abrechnen“, forderte Marini. „Deshalb brauchen wir wirksame Sanktionen bei fehlerhaften Krankenhausabrechnungen.“


    Na wie diese "Sanktionen" wohl aussehen werden!!!

  • Hallo Forum, hallo Osirius

    evtl. sehen diese Sanktionen genau so aus wie die Aufwandspauschale mit derer die KK steit 2007 "bestraft" werden und dieser "geniale Einfall" war bestimmt kein Eigengewächs der KK selbst...

    mit freudlichen Grüßen
    Einsparungsprinz

  • Hallo,

    die Forderung nach einer "Aufwandspauschale" für die Kassenseite ist doch schon uralt und wird auch durch ständige Wiederholung nicht plausibler.

    Es ist ja nicht so, dass es keine Instrumente gäbe, um Falschabrechnung zu sanktionieren:

    Absichtlich falsch kodierte Leistungen stellen Betrug dar, der strafrechtlich verfolgt werden kann (§ 197a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)).
    Soweit im Rahmen von Stichprobenprüfungen nachgewiesen wird, dass Fallpauschalen grob fahrlässig zu hoch abgerechnet wurden, ist zudem vom Krankenhaus
    der doppelte Differenzbetrag zur korrekten Entgelthöhe zurückzuzahlen (§ 17c Absatz 3 Satz 4 KHG).

    Beste Grüße - NV

    • Offizieller Beitrag

    Wir sind gespannt ...

    Guten Tag

    Kommt jetzt ?:
    Die Stunde der Wahrheit im Land der Lügen.“
    (DER SPIEGEL 2003)


    Aufwandspauschale
    seit 6 Jahren wissen alle Experten: ungeeignetes Instrument


    zum Vergleich
    Seit 9 !! Jahren waren der Bundeswehr die Zulassungsprobleme an der jetzt
    gescheiterten Aufklärungsdrohne Euro Hawk bekannt.
    Kosten bisher: mehr als eine halbe Milliarde Euro


    Gruß
    E Rembs

  • Guten Abend,

    der MDS schreibt ja selbst, 40 % der Überprüfungen gelten sekundären Fehlbelegungen. Mindestens die Hälfte, würde ich schätzen, gelten die UGV, die m.E. ein Unding ist und in ihrem Sinn von den Kassen pervertiert wird: Aus eine Instrument, das eine vorzeitige Entlassung verhindern soll, wird ein Instrument, um Geld zu sparen!

    Es ist ja so, dass da tatsächlich Leistungen erbracht wurden, die nach Ansicht der Kasse hätte schneller erbracht werden können. Die zunehmende Bürokratie führt aber letzlich dazu, dass immer weniger erfahrene Ärzte da sind, und das führt dazu, dass man manchmal einfach nicht mehr dazu kommt, einen Patienten zu entlassen. für mich hat immer der ankommende Patient, dem es schlecht geht, den Vorrang vor dem abgehenden Pat., dem es wieder gut geht.

    M.a.W.: Kodierfehler liegen nur in 60 % der Fälle vor. Und die Zahlen geben nicht wieder, in wie vielen Fällen man einfach klein beigegeben hat., und in wie vielen Fällen gerade in der Inneren Medizin mit ihren komplexen pathophysiologischen Kaskaden einfach nur Uneinigkeit über die Hauptdiagnose besteht, und inwieweit die zahlen des MDK tatsächlich abgeschlossenen Fälle enthält oder auch solche, bei denen das Erstgutachten zuungunsten des Krankenhauses ausgeht. Nach meiner Erfahrung widerspreche ich meinerseits ca. 50% der MDK-Gutachten!

    schönen Abend noch,

    der kleine November möchte bitte im Mai abgeholt und nach Hause gebracht werden!

    OKIDOCI 8)

  • Guten Morgen,

    Mindestens die Hälfte, würde ich schätzen, gelten die UGV, die m.E. ein Unding ist und in ihrem Sinn von den Kassen pervertiert wird: Aus eine Instrument, das eine vorzeitige Entlassung verhindern soll, wird ein Instrument, um Geld zu sparen!


    die UGVWD pauschal zu verdammen, kann ich nicht nachvollziehen, denn diese hat m.E. durchaus eine Berechtigung.

    Ein aktuelles Beispiel habe ich bei meiner Frau gerade selber miterlebt:

    Auf Grund eines Vorhofseptumdefekts, hatte sie sich im Prinzip schon für eine OP (Verschluss) entschieden.
    Wir also zum Vorgespräch in die Klinik, wo nochmals eine entsprechende Aufklärung durchgeführt wurde. Ergebnis: Verschluss soll durchgeführt werden!
    So weit, so gut....
    Der Arzt teilte uns dann aber mit, dass meine Frau in 2 Monaten am Mittwoch aufgenommen werden soll, die OP am Donnerstag mittags durchgeführt wird und die geplante Entlassung am Freitag stattfinden soll.
    Da wir Kinder unterzubringen haben, haben wir einfach mal nachgefragt, warum die Aufnahme einen Tag vor der OP stattfinden soll. Daruafhin wurde ihr gesagt

    Zitat

    Am Mittwoch erfolgt die Aufnahme nur aus organisatorischen Gründen.
    Wir machen das immer so, weil unser Arzt das so will!
    Am Mittwoch wird eigentlich nichts gemacht, deshalb können Sie auch ruhig erst nachmittags kommen!


    Na, das nenn ich doch mal eine vernünftige Begründung für eine prästationäre Aufnahme oder? ?(
    Ganz ehrlich, da fällt mir nichts mehr zu ein.

    Übrigens, der Fall wurde durch den MDK geprüft und nun raten Sie mal, wie der ausgegangen ist. :rolleyes:

    Nur als Ergänzung: Der Abschlag UGVWD in der DRG F95B beträgt in diesem Fall € 1117,48

    Mr. Freundlich

  • Guten Morgen,

    @ Mr. Freundlich: danke für die Kasuistik. Ich hoffe, Ihre Frau hat alles gut überstanden.

    Falls ja, warum sollte das KH nicht die dafür vorgesehene Vergütung erhalten?

    Egal ob die Aufnahme am OP-Tag oder am Vortag erfolgt: wenn die Leistung vollständig erbracht wird sollte auch der reguläre Erlös fließen.
    Die DRG soll ja nicht die Verweildauertage vergüten sondern die erbrachte Leistung.

    Die UGV sollte doch eigentlich dazu dienen, vorzeitige Entlassungen zu verhindern oder bei unvollständig erbrachten Leistungen nur Teilerlöse fließen zu lassen.
    Sie war nicht als globales Sparmodell gedacht um reguläre Krankenhausleistungen zu Dumpingpreisen erbringen zu lassen.

    Viele Grüße - NV

  • Guten Morgen,


    auch ich sehe in der UGV Regelung ein zentrales Problem. Die ursprüngliche Intention war nicht, vorzeitige Entlassungen zu vermeiden. Vielmehr ging es darum statistisch die durch verkürzte Liegedauern relevant werdende Kostenunterschiede abzubilden. Insofern ist eine retrospektive Korrektur immer ärgerlich, da tatsächlich entstandene Kosten keinen Erlösgegenwert mehr haben.

    Allerdings ist das Instrument pevertiert worden. Die Lösung kann nur sein, dass das Inek die Kostenunterschiede in den Gesamterlös einpreist und damit den KH überlässt, auch aus organisatorischen Gründen einen eigenen Weg zu beschreiten, der dann nicht unter Druck gerät.

    Die organsiatorischen Gründe sind ja evident: Es ist ein erheblicher Aufwand, alle präoperativen und präinterventionellen Patienten am Morgen des Tages aufzunehmen und für die Maßnahme vorzubereiten. selbst wenn die Aufnahme-Verfahren noch so standardisiert sind.

    Die Patienten haben durchaus unterschiedliche Interessen: während die einen (z.B. wie oben geschildert Kinderbetreuung) ihr Privatleben organisieren müssen, haben andere das Bedürfnis, mit einem gewissen Vorlauf behandelt zu werden und sind mit dem frühzeitigen Erscheinen durchaus auch überfordert.

    Herr Heimig warnt davor, die UGV abzuschaffen, da er dann die Diskussion ambulant/stationär neu angefacht sieht. Das mag so sein. Aber 50% UGV Prüfungen (die bei uns teilweise erreicht werden) sind definitv zu viel.

    Gruß

    merguet