Kodierung der Mitgabe von Medikamenten

  • Hallo zusammen,

    bei folgender Problemstellung hoffe ich auf Ihre Hilfe:

    Wir geben in Einzelfällen Patienten bei Entlassung Medikamente für das Wochenende mit. Dies ist auch im Landesvertrag oder Apothekengesetz geregelt:


    §17 Abs. 1 des Landesvertrages NRW nach § 112 Abs. 2 Nr. 1 SGB V:
    Soweit den Patienten in begründeten Fällen bei der Entlassung Arzneimittel mitgegeben werden, sind die Kosten hierfür mit dem Pflegesatz abgegolten.

    § 14 Abs. 7 Apothekengesetz:
    Bei der Entlassung von Patienten nach stationärer Behandlung im Krankenhaus darf an diese die zur Überbrückung benötigte Menge an Arzneimitteln nur abgegeben werden, wenn im unmittelbaren Anschluss an die Behandlung ein Wochenende oder ein Feiertag folgt. Unbeschadet davon können an Patienten, für die die Verordnung häuslicher Krankenpflege nach § 92 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 SGB V vorliegt, die zur Überbrückung benötigten Arzneimittel für längstens drei Tage abgegeben werden.

    Es handelt sich bei diesen Medikamenten jedoch zum Teil um teure Arzneimittel, die mit einem Zusatzentgelt abgerechnet werden können. Können wir diese mitgegebenen Arzneimittel ebenfalls verschlüsseln und dadurch das abzurechnende Zusatzentgelt erhöhen oder kann nur die Arzneimittelmenge kodiert werden, die der Patient während des stationären Aufenthaltes erhalten hat?!

    Liebe Grüße
    Flööt

  • Hallo,
    ein ZE soll doch Kosten erstatten, die nicht in der Fallpauschale enthalten sind. Also ist es doch logisch, dass die Kosten für mitgegebene Medikamente in Form eines ZE in Rechnung werden.

    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Hallo,
    selbstverständlich können Sie alle verabreichten Medikamente kodieren. Ich bin jedoch sehr gespannt auf Ihre Dokumentation, wie Sie die Verabreichung (nicht die Abgabe) dokumentiert haben.
    Die Kodegruppe 6-00 heisst "Applikation von Medikamenten" und diesen Begriff würde ich wörtlich nehmen.
    Und dann gibt es noch die DKR P005, nach der bei Medikamenten nur die tatsächlich verabreichte Dosis / Menge zu kodieren ist.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    das ist doch eigentlich klar:
    P005k Multiple Prozeduren/Prozeduren, unterschieden auf der Basis von Größe, Zeit oder Anzahl/Bilaterale Prozeduren

    Die Prozedurenkodierung soll, wo es möglich ist, den Aufwand widerspiegeln, und daher sind allgemein multiple Prozeduren so oft zu kodieren, wie sie während der Behandlungsphase
    durchgeführt wurden.
    ...
    Soweit der OPS für die Gabe von Medikamenten oder Blutprodukten eine Dosis- bzw. Mengenangabe vorsieht, ist nur die dem Patienten tatsächlich verabreichte Dosis bzw. Menge zu
    kodieren (siehe Beispiel 3).

    Die Behandlungsphase endet mit der Entlassung (lassen wir mal posstationär hier weg). Was der Patient nicht während dieser Phase bei Ihnen erhalten hat, ist nicht zu kodieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Die Behandlungsphase endet mit der Entlassung (lassen wir mal posstationär hier weg). Was der Patient nicht während dieser Phase bei Ihnen erhalten hat, ist nicht zu kodieren.

    Und darum sollte der Pat. mind. bei ZE auslösenden Medikamenten nachstationär zur Applikation kommen.
    Mag zwar umständlich für den Pat. sein, sichert dem Krankenhaus aber die Erlöse.
    Besser ist es natürlich wenn eine Entlassplanung dies berücksichtigt und die Medikamente über den vertragsärztlichen Bereich verschrieben werden.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)