BG UV - Gutachterliche Äußerung

  • Werte Kollegen,

    ich habe im Moment eine kleine Denkhänge. 8| Ich wurde beauftragt eine Rechnung für eine (freie) gutacherliche Äußerung an eine BG zu erstellen. Im Prinzip ist alles klar. Nur ein Problem habe ich:

    Wie kann ich das Gutachten an sich berechnen? Ich habe bisher keine Ziffern gemäß GOÄ 85 oder 95 gefunden? ;(

    Ich bitte Sie um Ihre geschätzte schnelle Hilfe 8)

  • Hallo Chrissi,

    bevor Sie die Berechnung vornehmen, lassen Sie Sich den schriftlichen Auftrag für das Gutachten geben. In der Regel steht bei den meisten dort die Gutachtenziffer bereits. Wenn die Ziffer nicht genannt ist, heißt das nicht, dass Sie "frei Schnauze" berechnen dürfen:

    Freie Gutachten = Ziffer 160, 161 oder 165

    Auch wenn der Aufwand groß war für das Gutachten, so ist die Ziffer 165 eigentlich für die "normalen" Gutachten ausgeschlossen, siehe Leistungstext (Eingehend begründetes wissenschaftliches Gutachten, bedeutet quasi schon eine belegbare Langzeit-Studie).

    Dazu gibt es pro geschriebener Seite Gutachten die Ziffer 190 und 191 für etwaige Kopien (die Kopien für die Akte des Gutachters werden nicht übernommen). Auch, ob Kopien geliefert werden sollen, entnehmen Sie dem Auftrag.

    Bei der BG können Sie auch die persönlich am Patienten vorgenommenen für das Gutachten erforderlichen Untersuchungen (z.B. LuFu, Bronchoskopie, neurologische Untersuchungen usw. usf.) als Ziffer zusätzlich berechnen. Bei Gutachten nach Aktenlage entfällt das natürlich. Allerdings bietet die UV-GOÄ für Fremdbefundung im radiologischen Bereich weitere Ziffern (5255 ff.), wenn mal nach Vorbefund angefragt wird.

    Einen schönen Wochenanfang.

    MfG

    ruesay