• Liebe Kollegen,

    wäre eine auf dem Boden eines Multiiifarktsyndroms mit hieraus resultierender vaskulären Demenz entstandene Epilepsie mit einem Kode aus I69.- zusätzlich darstellbar?

    Die DKR 0601 beschreibt unter "2.Alter Schlaganfall" primär Residuen bzw. neurologische Ausfälle. Wär auch ein Krankheitsbilder wie obige Epilespie den denkbar? - Die im zweiten Satz dort benannte Formulierung (z.B. Hemiplegie, ...) macht deutlich, das diese Beispielsliste nicht abschließend ist.

    Viele Grüße

    Stephan Wegmann

  • Hallo Münsterländer,

    siehe DKR D005d:

    Zitat

    Die Kodierung der Folgezustände von Krankheiten erfordert zwei Schlüsselnummern: eine für den aktuellen Rest-/Folgezustand und eine Schlüsselnummer („Folgen von ...“), die ausdrückt, dass dieser Zustand Folge einer früheren Krankheit ist.


    In ihrem Fall dürfte die sekundäre Epilepsie aber weniger die Folge der Demenz, als eine Folge der vorangegangenen Schlaganfälle sein. Und wenn sie dies auch so dokumentiert haben (am besten wäre es natürlich, wenn ihnen dies ein Neurologe bestätigt hätte) dann ist die I69.. ebenfalls anzugeben.

    MfG findus

    MfG findus

  • Ich finde die Frage recht interessant.Wir kodieren i693 immer nur im Zusammenhang mit aktuell vorliegenden Manifestationen wie

    ZB: ZN Apoplex mit gegenwärtiger Hemiparese: I693, G819

    Weitere Manifestationen könnten sein: Aphasie, Dysphagie, Ataxie etc...

    Eine Epilepsie als Folge eines Schlaganfalls ist doch eine symptomatische Epilepsie, oder nicht? Ich hätte dies mit G40.1 oder G40.2 abgebildet.(ohne I693)

    Oder Kann man tatsächlich i693 und zB G40.9 kodieren? Das könnte sich auch im Erlös unterschiedlich auswirken. :huh: