Guten Morgen,
ist bei Vorliegen eines apalischen Syndroms mit entsprechender Immobilität die folgende Kodierung korrekt oder stellt dieses eine unzulässig Doppelkodierung dar:
HD: Pneumonie
ND: G82.42 i.V.m. G82.89
ND: G93.80
ND: M62.30
Die Kollegin hat die Kodierung der M62.30 von einer Schulung "mitgebracht", laut Aussage des Dozenten wäre diese neben der Form der Parese und des appalischen Syndroms kodierfähig.
Pat. war vollständig pflegebedürftig und im Wachkoma.
Sonnige Grüße aus dem Münsterland und herzlichen Dank vorab
Stephan Wegmann