Fallzusammenführung wegen Komplikationen - Vorhofflimmernrezidiv nach PVI

  • Hallo,
    hat jemand Erfahrungen mit der Frage, ob ein Vorhofflimmernrezidiv nach PVI in den Verantwortungsbereich des Krankenhauses fällt? ?(
    Sonnige Grüße
    Herzchen

  • Hallo,
    das Vorhofflimmern ist doch -wenn ich es recht verstehe - keine Komplikation der PVI, sondern ein Rezidiv, weil die Therapie nicht geholfen hat. Insofern würde ich eine FZL nach den Komplikations-Regeln negieren.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Zum Glück wird das Versagen einer Therapie (also hier die Pulmonalvenenisolation) in der DRG-Verordnung nicht (oder noch nicht?) als Komplikation bewertet!

    Gruß

    Ordu

  • Hallo,

    der 3.Senat des BSG hat in seinem Urteil B 3 KR 15/11 R festgestellt:

    Zitat

    Wenn die nach Beginn der Behandlung eingetretenen Komplikationen bis zum Ablauf der oberen Grenzverweildauer auftreten und Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit begründen, kann es keinen Unterschied machen, ob der Patient sich ununterbrochen in der Klinik aufgehalten hat oder ob das Krankenhaus ihn zwischenzeitlich entlassen hatte. Denn mit dem Eintritt der Komplikation verwirklicht sich gerade das spezifische Gesundheitsrisiko des Behandlungsfalles, das zu bekämpfen das Krankenhaus gegen Zahlung der Fallpauschale beauftragt worden ist.

    Trifft dies schon auf Fälle unvorhersehbarer, atypischer Komplikationen zu, so muss es für absehbare, behandlungstypische Nebenwirkungen erst recht gelten. Nur wenn die erneute Einweisung in dasselbe Krankenhaus auf Umständen beruht, die mit der früheren Behandlung in keinerlei Zusammenhang im Sinne direkter oder gemeinsamer Ursächlichkeit stehen, handelt es sich um einen neuen Behandlungsfall, der zur Abrechnung einer weiteren Fallpauschale berechtigt.

    Somit sehe ich im gegenständlichen Fall die Notwendigkeit der Fallzusammenführung

    Grüße

    Galaxius

    Einmal editiert, zuletzt von Galaxius (6. Juni 2013 um 07:26)

  • Hallo,
    ich hoffe noch:

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo,
    sehe ich nicht so, denn Behandlung ist etwas anderes als Grunderkrankung.Und die erneute Aufnahme steht nicht im Zusammenhang mit der Behandlung, sondern wegen der Grunderkrankung.Aber ich fürchte, die genaue Auslegung wird auch das BSG wieder definieren müssen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Zitat

    Nur wenn die erneute Einweisung in dasselbe Krankenhaus auf Umständen beruht, die mit der früheren Behandlung in keinerlei Zusammenhang im Sinne direkter oder gemeinsamer Ursächlichkeit stehen, handelt es sich um einen neuen Behandlungsfall, der zur Abrechnung einer weiteren Fallpauschale berechtigt.

    Hallo,
    nur mal eine Verständnisfrage - steht ein Neuauftreten von Vorhofflimmern im Zusammenhang mit der durchgeführten PVI im Sinne direkter oder gemeinsamer Ursächlichkeit? Also "weil PVI durchgeführt wurde ..."?

    Gruß
    GenS

  • nur mal eine Verständnisfrage - steht ein Neuauftreten von Vorhofflimmern im Zusammenhang mit der durchgeführten PVI im Sinne direkter oder gemeinsamer Ursächlichkeit? Also "weil PVI durchgeführt wurde ..."?

    Wenn man nur die PVI als durchgeführte Leistung ansieht, dann sicherlich nicht. Wenn man jedoch die Krankenhausbehandlung an sich als Behandlung ansieht- und das lese ich aus dem Urteil heraus, dann lag auf jeden Fall eine gemeinsame Ursächlichkeit vor, nämlich die gleiche Grunderkrankung.
    MfG

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag

    Fehlender „Erfolg“ (Wiederauftreten der bekannten
    Erkrankung) ist nicht das gleiche wie Komplikation.

    Erfolgsquote
    Die Erfolgsquote liegt z.Zt. bei ca. 60 bis 80%;
    ...

    Die Erfolgsaussichten sind bei langjährigem Vorhofflimmern, sowie
    bei begleitenden Erkankungen des Herzens und der Lungen deutlich eingeschränkt.

    http://www.rhoen-klinikum-ag.com/rka/cms/meg_2/deu/96576.html


    Bei Patienten mit langanhaltend persistierendem VHF sind die
    Erfolgsraten mit rund 25 Prozent nach einer Prozedur deutlich geringer,

    http://dgk.org/pressemitteilu…tionsstrategie/


    Gruß
    E Rembs