Lokale Exzision vs. chirurgische Wundtoilette

  • Hallo Zusammen,

    ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen.
    Wann benutzen Sie den Kode 5-894 (lokale Exzision) und wann 5-896 ( ch. Wundtoilette)?
    Da im Hinweis bei 5-896 steht, dass eine Wunde vorliegen muß und ihne Wunde ein Kode aus 5-894 zu nutzen ist, war für mich immer klar, dass 5-896 genommen wird, sobald eine Wunde vorliegt. Also z.B. bei Debridement eines Ulkus, einer OP-Wunde o.ä..
    Nachdem es in meinem Haus seitens der Ärzte aber andere Meinungen gibt, habe ich nochmal genau nachgelesen und im Hinweis zu 5-894 entdeckt, dass bei "multiplen Hautläsionen...." dieser Kode genutzt wird. Also doch eine offene Wunde bei Nutzung dieses Kodes.
    So, ich bin vollkommen verunsichert. Es wäre toll, wenn jemand eine Erklärung zur Unterscheidung hätte.

    Danke im Voraus und einen schönen Tag

    T.E.

  • Bei vorliegen einer offenen Wunde wie bereits von Ihnen gesagt, nehme ich den 5-896.-.
    Bei geschlossenen Wundverhältnissen je nach Größe den 5-894.- oder 5-895.-.

    Grüße aus dem Salinental

  • Hallo T.E.,

    der Hinweis unter 5-894 lautet zwar Hautläsionen, jedoch ist eine Hautläsion (Papel, Pustel, Abszess, Basaliom...) eben noch keine Wunde (Unterbrechung des Zusammenhangs von Körpergewebe).

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Hallo liebe schneidende Experten,

    ich muss das Thema noch mal aufwärmen. Warum gibt es eigentlich unter 5-894 und 5-895 kein Exklusivum, das besagt, dass bei Vorliegen einer Wunde zwingend ein Kode aus 5-896 zu benutzen ist? Wenn einer von vorn nach hinten liest, wird er gar nicht erst bis zu 5-896 gelangen, sondern schon bei der Exzision abbiegen. Erst bei 5-896 steht im Hinweis, dass die Voraussetzung für die Benutzung des Debridement-Kodes das Vorliegen einer Wunde ist. Der nachfolgende Satz "Ohne Wunde ist ein Kode aus dem Bereich 5-894 ... bzw. aus dem Bereich 5-895 ... anzuwenden" besagt nur, dass in diesem beiden Bereichen die Eingriffe bei Fehlen einer Wunde inbegriffen sind, aber nicht, dass diese Bereiche ausschließlich solche Eingriffe beinhalten (heißt: das könnte eine Teilmenge einer größeren Menge sein). Und er steht eben nur unter 5-896, und nicht unter 5-894 und 5-895. Rein nach der Logik zu urteilen empfinde ich hier eine Unschärfe in der Zuordenbarkeit.
    Was mich konkret zum Nachdenken bringt: ich habe einen Eingriff bei Fingerphlegmone, wo schon eine Wunde vorlag, jedoch ist davon auszugehen, dass nicht nur die Wunde debridiert wird, sondern darüber hinaus auch noch weiteres Gewebe exzidiert wird. Was nun? Ich würde mich über Rückmeldungen freuen, wie andere damit umgehen.

    Freundliche Grüße aus der sonnigen Oberlausitz

    Elisabeth Kosche

  • Hallo Frau Kosche,

    sehr aufmerksam ihr Einwand mit dem Exklusivum. Denke ein Hinweis ans DIMDI im Rahmen eines Verbesserungsvorschlag kann da nicht schaden.

    In dem Fingerphlegmonensachverhalt würde ich zum chirurgischen Wundedebridement greifen, denn auch dabei schneiden Sie ja bis ins gesunde Gewebe hinein. Die Phlegmone ist ja durch die Eintrittspforte = Wunde enstanden.

    Viele Grüße.

    PS: Da ich kein Chirurg bin, kann es sein das ich auch unwissentlich Quatsch erzähle! Ich bitte dies zu beachten...

  • Hallo,

    Da ich kein Chirurg bin, kann es sein das ich auch unwissentlich Quatsch erzähle! Ich bitte dies zu beachten...

    ...vielleicht sollte man es dann auch sein lassen ;)

    Für mich sind Wunddebridement und Excision zwei unterschiedliche Methoden. Ich versuche es mal einfach:

    • Beim Debridement beginne ich bei der Wunde und entferne krankes Gewebe (Nekrosen) so lange, bis ich auf gesundes Gewebe stoße.
    • Bei der Excision bleibe ich komplett im gesunden Gewebe und schneide das kranke Gewebe (Wunde, Abszess, Fremdkörper, Tumor oder was auch immer) insgesamt aus

    Um zu entscheiden, was in Ihrem Beispielfall gemacht wurde, Frau Kosche, bräuchte es dann doch etwas mehr Informationen (OP-Bericht). Denn "ist davon auszugehen" ist keine gute Grundlage für eine Kodierung und darauf aufbauende Abrechnung.

    Gruß

  • Hallo,

    5-849.3 Radikale Exzision von erkranktem Gewebe (Hand)

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Hallo Medicos, GW und Herr Balling,

    danke für die Rückmeldungen. Der OP-Bericht ist leider noch nicht fertig. Die Abgrenzung Debridement gegen Exzision von GW ist hilfreich. Phlegmonöses Gewebe ist allerdings auch nicht gesundes Gewebe. Wenn man davon nicht alles wegschneidet, kommt man gar nicht bis ins gesunde Gewebe. Ich denke aber, dass man bei Phlegmone eher von Exzision spricht, richtig?

    Freundliche Grüße
    E. Kosche

  • Hallo,

    ich hoffe, es ist in Ordnung, wenn ich mit einer Debridement-Frage kurz hier anknüpfe.

    Kann die Abtragung eines Fibrinbelages ohne Vorliegen einer Nekrose ( im OP unter Narkose durchgeführt) als Debridement verschlüsselt werden?

    Danke und freundliche Grüße

  • Hallo Kodyderdritte,

    bei den Infos zum OPS 5-896 steht doch recht eindeutig: "Ein Wunddebridement ist ein chirurgisches oder ultraschallbasiertes Vorgehen zur Entfernung von geschädigtem, infiziertem, minderdurchblutetem oder nekrotischem Gewebe der Haut und Unterhaut bis zum Bereich des vitalen Gewebes." M.E. ist daher eine Nekrose nicht notwendig, ob allerdings ein Fibrinbelag als Gewebe iS des OPS gilt, müssten die Mediziner bewerten. Das Inkl. bei 8-192 "Entfernung von Fibrinbelägen" scheint eher dagegen zu sprechen...

    MfG, RA Berbuir