Chemotherapie während Psychiatrieaufenthalt

  • Guten Tag,

    eine ungewöhnliche Konstellation: Eine Privatpatientin ist stationär in der Psychiatrie. In diese Zeit fällt der Termin für die Chemotherapie, die dann von einem auswärtigen Krankenhaus konsiliarisch erbracht wird. Darf man die Kosten der Chemotherapeutika der Patientin in Rechnung stellen oder ist das im Pflegesatz bereits enthalten?

    Eine sehr spezifische Frage, ich hoffe auf Antworten.

    hajott

  • Hallo hajott,
    sämtliche Therapien und Medikamente sind mit den Pflegesätzen bereits abgegolten. Dazu zählen auch besonders teure Leistungen wie Chemotherapeutika oder Antiretrovirale Medikamente.
    Im PEPP-System können Sie diese Art der Therapie dann als Zusatzentgelt abrechnen.
    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Hallo hajott,

    dies ist ein spezifischer Fall. Es gibt ein Prinzip: ambulanter und stationärer Fall geht nicht gleichzeitig.

    Das heißt, Sie rechnen den Fall komplett ab (stationär), dabei wird die konsiliarische Leistung mit eingeschlossen, also alle Diagnosen, Prozeduren und Medikamente (ZE) genau dokumentieren, wie Herr Gohr schon schrieb.

    Sie werden von der Klinik, die die konsiliarische Leistung erbrachte, eine Rechnung bekommen über deren Leistung (ambulant) und diese bezahlen.

    Hatte solche Fälle auch schon, es war am Ende trotz hoher Rechnung des zweiten Erbringers kein Nachteil für uns.

    Mit freundlichen Grüßen

    Anne

  • Hallo,

    ich sehe das ein bisschen anders als Herr Gohr. Mit den Tagessätzen ist m.M. nach die psychiatrische Pflege abgegolten, ebenso die "normalen" somatischen Erkrankungen und deren Medikamente. Jedoch sind über den Standard hinausgehende Erkrankungen (und diese sind ja zum Teil sehr kostenintensiv) nicht in den Tagessätzen berücksichtigt. Wir nehmen dann Kontakt zur jeweiligen Krankenkasse auf und versuchen, eine Einzelfallentscheidung zu erwirken.

    Damit haben wir gute Erfahrungen gesammelt und bekommen dann nach Nachweis der Kosten diese oft zurückerstattet.

    Nach Optierung dürfte das dann ein Stück einfacher werden, dann gibt es ZE's...

    LG

    N.Z.

  • Hallo,
    das ist die klassische Diskrepanz zwischen den gesetzlichen / administrativen Vorgaben und der gelebten Wirklichkeit.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Ups, da habe ich nun gedacht, die Psychiatrie arbeitet inzwischen auch mit DRG-System, aber wohl doch nicht...
    Da tun sich ganz erhebliche Probleme auf.
    Viele Grüße aus dem Gewächshaus
    Anne