Hallo Herr Horndasch,
es macht aber auch wenig Sinn, wenn in den Exklusiva sowohl auf den Atemstillstand mit R09.2 als auch auf die kardiorespiratorische Insuffizienz (extra erwähnt) mit R09.2 hingewiesen wird. Dann hätte der Hinweis auf den Atemstillstand wohl gereicht. Dass die kardiorespiratorische Insuffizienz hier separat erwähnt wird, sollte doch wenigstens einen gewissen Sinn haben. Vielleicht findet sich ja doch noch jemand, der ein "endgültiges" (was ist schon endgültig im DRG-System) und gut argumentiertes Statement abgibt, ansonsten bliebe dann nur noch eine Anfrage beim DIMDI zur endgültigen Klärung .
MfG findus