Kardiorespiratorische Insuffizienz (R09.2)

  • Hallo Herr Horndasch,

    es macht aber auch wenig Sinn, wenn in den Exklusiva sowohl auf den Atemstillstand mit R09.2 als auch auf die kardiorespiratorische Insuffizienz (extra erwähnt) mit R09.2 hingewiesen wird. Dann hätte der Hinweis auf den Atemstillstand wohl gereicht. Dass die kardiorespiratorische Insuffizienz hier separat erwähnt wird, sollte doch wenigstens einen gewissen Sinn haben. Vielleicht findet sich ja doch noch jemand, der ein "endgültiges" (was ist schon endgültig im DRG-System) und gut argumentiertes Statement abgibt, ansonsten bliebe dann nur noch eine Anfrage beim DIMDI zur endgültigen Klärung .

    MfG findus

    MfG findus

  • Hallo liebes Forum,

    ich möchte dieses Thema gern noch einmal aufgreifen. Ich stimme Findus zu. Entsprechend Anhang A der DKR "Grundregeln der Verschlüsselung (WHO)" wird explizit die Vorgehensweise zur "Findung" des richtigen Kodes beschrieben. Demzufolge sind für die Bestimmung der Schlüsselnummern sowohl das Alphabetische Verzeichnis als auch das Systemische Verzeichnis heranzuziehen. Und das Alphabetische Verzeichnis gibt als Verschlüsselung der kardiorespiratorischen Insuffizienz den Kode R09.2 vor. Zudem hat das BSG ganz klar formuliert, dass die Abrechnungsbestimmungen und Kataloge streng nach ihrem Wortlaut auszulegen sind und eigene Interpretationen nicht zulassen. Demzufolge ist eine kardiorespiratorische Insuffizienz über R09.2 abzubilden.

    Freundliche Grüße
    HF

  • Hallo Zusammen,


    ich möchte kurz zum Thema R09.2 anmerken, dass wir bei allen kardiorespiratorischen insuffizienzen diesen Kode kodieren, da wie schon mehrmals erwähnt die j96.* als Excl. die kardiorespiratorische Insuffizienz hat und im ICD auf den Kode R09.2 verwiesen wird. Gegenüber dem MDK bekommen wir die meisten Fälle durch. Bei den anderen Fällen werden wir diese ins Klageverfahren bringen.

    Gruss MKK2014

  • Hallo Zusammen,
    ich greife das Thema mal auf, da ich es einerseits aktualisieren möchte und andererseits auch eine Frage habe.
    1. Seit 2016 besteht das Exklusivum für die kardiorespiratorische Insuffizienz unter J96.- nicht mehr; es wird lediglich der Atemstillstand und nun das Herz-Lungen-Versagen der R09.2 zugewiesen.

    2. Nun stellt sich für mich die Frage, ob die kardiorespiratorische Insuffizienz im alphabetischen Verzeichnis weiterhin auf die R09.2 hinaus läuft. Ich habe das Buch für 2016 nicht und finde leider auf der DIMDI-Seite auch keine Online-Fassung. Daher meine Bitte, ob mal jemand nachschauen könnte, der es hat.

    Vielen Dank im Voraus und einen netten Gruß

  • Hallo zusammen,
    hat jemand zu diesem Thema R09.2 schon einmal geklagt und gewonnen?

    Viele Grüße

    Mit freundlichen Grüßen

    Annette Brüning
    Medizincontrolling
    Katholische Hospitalgesellschaft Suedwestfalen

  • Hallo zusammen,

    ausweislich eines Newsletters (S. 12 des PDF) haben die dortigen Kollegen offenbar eine erstinstanzliche Entscheidung des SG Gelsenkirchen für einen Fall aus 2014 zu dem Aspekt erstritten. Leider ist die Entscheidung bislang unveröfffentlicht und auch nicht klar, ob diese rechtskräftig geworden ist...

    MfG, RA Berbuir

  • Guten Tag!

    Ein Patient wird nach einer unfallchirurgischen OP beatmet und mit Katecholaminunterstützung auf die Intensivstation verlegt. Extubation nach kurzer Zeit. Verlegung auf die Normalstation am Folgetag.

    Kann R02.9 und J95.2 kodiert werden?

    Freundlicher Gruß
    Gefäßchirurg

  • Hallo Gefäßchirurg,

    meinen sie R02.9 oder R09.2? Die kardiorespiratorische Insuffizienz ist ja nun unter R09.2 nicht mehr zu finden, scheidet daher m. E. aus. Wenn sie den Pat. "nur nachbeatmet" haben ohne das eine respiratorische Insuffizienz vorlag würde ich die Finger von J95.2 lassen. Wenn es respiratorisch Probleme gab und der Pat. noch weiter beatmet werden musste, dann wäre m. E. J95.2 korrekt und auch zu kodieren.

    MfG findus