Nachstat. Behandlung bei privat Zusatzversicherten

  • Guten Morgen,

    ich habe ein Problem, und auf die Schnelle finde ich keine Literatur.

    Bei einer Pat. haben wir eine Gastroskopie nachstationär durchgeführt, weil der INR noch nicht im tolerablen Bereich war und eine PE auf jeden Fall anstand. Die pat. ist gesetzlich versichert und privat für Chefarztleistung und 2-Bett zusatzversichert. Kann diese Gastroskopie, nachstationär, der Privatkasse in Rechnung gestellt werden? Wenn alles wie ursprünglich geplant gelaufen wäre, hätte sie die Gastroskopie ja auch im Rahmen des stationären Aufenthaltes bezahlen müssen, und wir haben ihr ja letztendlich Geld erspart, weil wir die Pat. schon vorher entlassen haben.

    Bin auf Antworten gespannt.

    Vielen Dank

    OKIDOCI 8)

  • Hallo Herr Rembs,

    vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Ganz werde ich aus der angeführten Literatur aber nicht schlau, kann ich nun die nachstationär durchgeführte Coloskopie privat abrechnen wie eine stationär durchgeführte Leistung, oder nicht? Nach meinem Dafürhalten ja, ich habe das nochmal begründet der Versicherung gegenüber, da der Pat. ja ansonsten noch teurer gekommen wäre, wenn ich iihn stationär bis zur Colo dabehalten hätte, und die 'Colo wäre dann auch trotzdem zu zahlen gewesen.

    ...da ist so ein komischer gelber Ball am Himmel. Was ist das? :D

    OKIDOCI 8)

  • Hallo okidoci,

    zunächst mal: Vertragspartner bei der Chefarztbehandlung ist der Patient und nicht die Versicherung. Sie können ihn also mit Rechnungen bombardieren und darauf hoffen, dass er in den sauren Apfel beisst und die Kosten selbst trägt. Das Versicherungsunternehmen wird ihm vermutlich nur das erstatten, was im vereinbarten Leistungsumfang enthalten ist, und das ist bei einer Zusatzversicherung eben oft nur der stationäre Aufenthalt und nicht die Arztkosten für vor- und nachstationäre Behandlung. Der Patient kann natürlich auch die Zahlung verweigern und sich auf einen Rechtsstreit mit Ihnen einlassen, daher sollten Sie vorsorglich schon mal nachsehen, ob man ihn denn auch darauf hingewiesen hat, dass seine Zusatzversicherung möglicherweise die Kosten für die nachstationäre Chefarztbehandlung nicht umfasst...

    Es spricht natürlich auch nichts dagegen, mit der Versicherung zu reden und auf Kulanz zu hoffen. Ein Rechtsanspruch aber besteht m.E. nicht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Guten Tag,

    es ist der Normalfall, dass die Wahlleistung "Arzt" auch für die vor- und nachstationären Zeiträume versichert ist. So gut wie immer sind die Versicherten für "die stationäre Behandlung nach § 39 SGB V" zusatzversichert. Entsprechend aufgeklärt erstatten die Versicherungen auch dann, wenn sie vorher abgelehnt haben mit der Begründung, dass die Versicherung wegen ambulanter Behandlung nicht in Anspruch genommen werden kann.


    Alles Gute,

    dewag

  • Hallo ocidoci,

    ich kann grad nicht nachvollziehen, warum die Gastroskopie der Zusatzversicherung in Rechnung gestellt werden soll. Der Patient ist doch GKV versichert und die vor- und nachstationäre Behandlung wird über die entsprechende DRG abgerechnet.

    Insofern ist der Ansatz "Wenn alles wie ursprünglich geplant gelaufen wäre, hätte sie die Gastroskopie ja auch im Rahmen des stationären Aufenthaltes bezahlen müssen, und wir haben ihr ja letztendlich Geld erspart, weil wir die Pat. schon vorher entlassen haben." nicht ganz richtig.

    Lediglich das "Upgrade" = Chefarztbehandlung, Wahlleistung Zimmer etc. wird durch die Zusatzversicherung übernommen; das gilt in den meisten Fällen auch für den vor- und nachstationären Teil.

    Was ist also das konkrete Problem ?(

    Gruß
    Fayence