Implantation Nervus hypoglossus-Stimulator bei Schlafapnoe

  • Hallo an alle,

    hat jemand Erfahrung mit der OPS-Kodierung einer Implantation eines Nervus hypoglossus-Stimulators bei Schlafapnoe?
    Von der MedTech-Firma wurden die m.E. unpassenden OPS 5-059.x, 5-262.41 und 5-343.2 übermittelt - es fand allerdings keine Resektion von Speicheldrüsen (5-262.41) bzw. eine Exzision von erkranktem Gewebe der Brustwand: partielle Resektion am knöchernen Thorax, Rippe (5-343.2) statt.

    Nach eigener Recherche und OPS-Suche, bin ich allerdings der Meinung, dass das mit 5-059.c0 am besten abgebildet ist.
    Hat da jemand nen Tipp für mich?
    Danke.

    LG
    DRG-Schnecke

  • Hallo,

    auch aus meiner Sicht ist der Kodiervorschlag der Firma etwas falsch.
    Der 5-342.2 wird doch wohl nicht für die Schaffung der Schrittmachertasche verwendet werden?
    Bzw. wo wird das Stimulationsgerät eingesetzt für die Elektroden?

    Mit dem OPS 5-059.c0 sind Sie soweit richtig mEn.

    Gruß
    F15.2

    Grüße aus dem Salinental

  • Hallo F15.2,

    der Schrittmacher wird unter dem Rippenbogen eingepflanzt und von dort am Zwerchfell angedockt. Eine Rippenresektion findet/fand definitiv nicht statt.

    Das zeigt m.E. wie "gut" :thumbdown: die MedTech-Firmen in Sachen "OPS-Kodierung" gebrieft sind und wir dürfens ausbaden .... :D

    Vorallem der Erlösunterschied "OPS MedTech-Firma" vs. "OPS DRG-Schnecke" macht mal schlappe 8 T€ aus, weil da jetzt auch noch ein ZE ausgelöst wird.

    Ich hoffe, der MDK sieht das genauso .... :S

    Vielen Dank.

    MFG
    DRG-Schnecke

  • Nunja,

    die Gerätekosten sind halt dem entsprechend auch ziemlich hoch (vermute ich), da bleibt vom ZE138 nicht mehr viel übrig.
    Wenn die Produktbeschreibung entsprechend passt, dann dürfte es da ja kein Problem geben.

    Nunja, den Firmen kann es ja auch einigermaßen egal sein. Wichtig ist, dass die kodierenden Fachkräfte wissen was sie kodieren haben.
    Tw. schon haarsträubende Kodiervorschläge der Firmen gehärt/gesehen.


    Triggert man hierbei eigentlich auch in eine Fehler-DRG?
    So geschieht es bei uns im Rahmen der Behandlung von Stuhlinkontinenz mit Sakralnervenstimulation öfters.

    Gruß
    F15.2

    Grüße aus dem Salinental

  • Hallo DRG -Schnecke
    zu diesem Thema habe ich dieses hier gefunden: http://www.dimdi.de/dynamic/de/kla…a-hoermann.pdf:
    L.G. Danio

    Hallo Danio und DRG-Schnecke,

    hier der funktionierende Link.

    Der Vorschlag erscheint sinnig, aber weshalb wird 5-059.x angebracht als einzige OPS-Möglichkeit.
    Bereits 2012 gab es den OPS 5-059.c.

    Das verwundert mich etwas. Im OPS findet sich kein expliziter Hinweistext welche Stimulatoren dort eingeordnet sind, somit würde auch der Inspire II unter .c fallen mMn.
    Die im Änderungsvorschlag angegeben Kosten für das Gerät stellen dann für mich aber auch die aktuelle Wirtschaftlichkeit der Operation in ein fragwürdiges Licht.
    Die medizinische Indikation ist eine andere Sache, die ich hier Mal ausklammere.

    Mal ganz simpel gerechnet:

    DRG-Erlös für DRG 901D: 6.862,89€ (mit LBFW von Bayern (3090,00€)) + ZE138: 7.521,32€
    = 14.384,21€
    - Gerätekosten (lt. Änderungsvorschlag): 14.350€
    = 34,21€

    Und da sind die Kosten für Personal, OP etc. noch nicht Mal mit abgezogen.

    :pinch: ;(

    Gruß
    F15.2

    Grüße aus dem Salinental

  • Hallo,

    dass die Kosten trotz ZE nicht wirklich gedeckt sind, lässt sich leider jetzt nicht mehr ändern....
    Machen wir das Beste daraus.

    Danke für die Meinungen.

    Schönen Abend und eine erfolgreiche Arbeitswoche :whistling:

    DRG-Schnecke

  • Hallo,

    Kürzlich wurden in unserer Klinik einzeitig Elektroden zur bilateralen kontinuierlichen Hypoglossusnerv-Stimulation implantiert. Dies erfolgte durch einen Hautschnitt unterhalb des Kinns. Beide Elektroden sind auf einer Art Platte angebracht, die beide Äste (l./r.) des N. hypoglossus stimulieren und laut OP-Bericht über dem Musculus genioglossus platziert wurden. Nach Einheilung erfolgt die Stimulation mittels extrakorporalen Neurostimulators.

    Frage, kann der OPS 5-059.88 trotz einzeitigem Vorgehen in diesem Fall zweimal angesetzt werden? Falls ja, würde ebenfalls 2x das NUB 113 fällig werden. Hat jemand Erfahrung, ob dies von KK akzeptiert wird?

    Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    meine persönliche Meinung ist, dass die Implantation des Genio™ Systems von Nyxoah nur einmal kodiert (und berechnet) werden kann, da ihm ja als Besonderheit gegenüber anderen Systemen (z.B. Inspire™, aura6000™) die bilaterale Elektrodenstimulation - und damit auch deren Platzierung am beidseitigen hypoglossus-Nerv - innewohnt. Dass der OPS-Kode 5-059.88 sämtliche aktuelle Besonderheiten der peripheren Neurostimulatoren nicht genau abbildet, ist eine schon längere Zeit bestehende andere - soweit ich weiß auch im Vorschlagsverfahren angeklungene - Thematik.

    VG B. Sommerhäuser

  • Guten Morgen,

    noch eine Überlegung: wenn mit dem Kode nur die einseitige Implantation gemeint wäre, müsste der Kode dann nicht eine Seitenlokalisation haben?

    Gruß

    B.W.