vorstationär und ambulante OP

  • Hallo die Damen, hallo die Herren,


    folgender sachverhalt.


    Patient kommt vorstationär, ihm wird zur OP bei beschwerdepersistenz geraten, nach 8 Wochen kommt es in gleicher Sache zur ambulanten OP. Wir rechnen eine vst Pauschale und eine ambulante OP ab.

    Ist dies rechtens, oder darf nicht vst abgerechnet werden?

    Vilen Dak für eure Hilfe


    Gruß


    Tao

  • Hallo Tao,
    es ist rechtens aber die Kostenträger wollen das immer nicht anerkennen. Manche frage auch noch 180 Tage nach vst nach und behaupten, dass "neben der Fallpauschale" keine vorstat. Behandlung abzurechnen sei.
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Hallo Tao,

    wir haben bis dato noch keine negativen Erfahrungen mit der Abrechnungn der vorstationären Pauschale vor einer § 115b SGB V-OP gemacht. Selbst wenn beides an 2 auf einander folgenden Tagen erbracht wurde, ist das bis jetzt immer bezahlt worden. Für die Ablehnung gibt es ja keine Rechtsgrundlage solange der Einweisungsschein vorliegt und eine stationäre Aufnahme vermieden werden kann.

    Mit freundlichen Grüßen


    kanada770

    Mit freundlichen Grüßen aus Rostock

  • Hallo,

    diese Anfragen ereilen uns nun aktuell auch, ich meinte bereits ein Urteil zu dieser Thematik gelesen zu haben.
    Leider finde ich dieses nicht mehr. Hat jemand mit dieser Thematik neue Erfahrungen gegenüber den o.a. Ausführungen gemacht?

    Ich wünsche einen schönen Tag!

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal

  • Hallo,

    ja genau das Urteil war es, dieses legen nun die Kassen auch für die o.g. Sache um.

    Ich vermute dass man wohl auch hier keine rechtliche Entscheidung zu Gunsten der Klinik erwarten braucht.

    Vielen Dank!

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal

  • Hallo zusammen,

    hier schon meine zweite Frage :)

    Die KK lehnt die Abrechnung einer vorstationären Behandlung ab, welche vor einer ambulanten OP stattgefunden hat. Nach meinen bisherigen Informationen (von der KGNW) dürfen die Krankenhäuser die vorstationäre Behandlung (als Prüfung ob vollstationäre Behandlung notwendig ist) abrechnen, auch wenn eine ambulante OP folgt. (LSG-Urteil vom 14.12.2011: L 2 KR 122/09). Gibt es dazu evtl. ein aktuelleres BSG-Urteil von dem ich nichts weiß bzw. nichts dazu finde?

    Vielen Dank schon mal und einen schönen Feiertag morgen!

  • Hallo,
    bitte beachten Sie das BSG Urteil vom 17.9.2013 B1 KR 21/12
    " Eine vorstationäre Behandlung sei hingegen regelmäßig nicht objektiv erforderlich, wenn stattdessen vertragsärztliche Versorgung ausreichend ist"

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo MiChu,

    dieser Ansicht will ich gar nicht wiedersprechen. Allerdings handelt es sich in meinem Fall darum, dass in der vorstationären Behandlung abgeklärt wurde, ob seine OP im stationären Bereich durchgeführt werden soll. Die Ärzte haben sich für eine ambulante OP entschieden.

    Demnach müsste man doch die Abklärungsuntersuchung gemäß der Anlage 2 des Landesvertrages vorstationär abrechnen können. Oder wie sehen Sie das?

    Viele Grüße

  • §4 (Abgrenzung zu anderen Vergütungsformen im Krankenhaus) des Vertrages nach §115a Abs. 3 SGB V (vor- und nachstationäre Behandlung) sagt doch aber aus, dass die vorstationäre Behandlung eben nicht zu vergüten ist, wenn die betreffende Behandlung dann z. B. als ambulante OP abgerechnet wird.

    Kommt ja durchaus vor, dass eine amb. OP noch am selben Tag der vorstationären Behandlung durchgeführt wird.

  • Hallo,
    bitte beachten Sie das BSG Urteil vom 17.9.2013 B1 KR 21/12
    " Eine vorstationäre Behandlung sei hingegen regelmäßig nicht objektiv erforderlich, wenn stattdessen vertragsärztliche Versorgung ausreichend ist"

    Hallo,

    "vertragsärztlich" ist doch aber nicht AOP? AOP ist ambulant am Krankenhaus und betrifft nicht den KV-Sektor oder sehe ich das falsch? Es geht ja nicht um Leistungen im Rahmen einer ambulanten Ermächtigung?

    Somit dürfte doch vorstationär vor AOP dich angrechnet werden.

    MfG

    rokka