Fragen zur Therapien-Abrechnungsrelevanz

  • Hallo

    Ich wollte mich erkundigen, ob es möglich ist, daß Gruppen wie Suchtgruppe und Psychoedukationsgruppe, die keinen psychotherapeutischen Ansatz haben auch von ausgebildeten Sozialarbeitern und Pflegekräften geleitet werden können. Nach meine Wissensstand spielt die Berufsgruppe bei nichtpsychotherapeutischen Gruppen keine Rolle, ist dies richtig?

    Zusätzlich geht es bei uns um Depressionsgruppe, Intensivgruppe etc.,die einen psychotherapeutischen Ansatz haben. Laut dem Regelwerk, was etwas kompliziert geschrieben ist, verstehe ich es so, daß diese Gruppen von Ärzten sowie Psychotherapeuten, aber auch von Diplom Psychologen geleitet werden können. Ist dies korrekt oder müssen es approbierte Psychotherapeuten sein?

    Wenn keine psychotherapeutische Komplexbehandlung gemacht wird, sondern es sich um eine Regelbehandlung handelt, gilt dasselbe oder können die Gruppenformen dann auch von allen Ärzten und Psychologen geleitet werden?

  • Hallo hankey,

    wir sehen das auch so:
    Nicht psychotherapeutische Gruppen können von allen Mitarbeitern kodiert werden (mit abgeschlossener Berufsausbildung).
    Psychotherpeutische Gruppen müssen von Ärzten oder Psychologen geleitet werden, diese müssen aber nicht "fertige" Psychotherapeuten sein.
    (Ich leite das daraus ab, dass bei den "angewandten Verfahren" für Ärzte und Psychologen die Einzel- und Gruppenpsychotherapie aufgeführt ist, bei den anderen Berufsgruppen aber nicht.)
    Die Berufsgruppe "Psychotherapeuten" gibt es im OPS nicht, ausser als "Psychologischer Psychotherapeut".

    Beste Grüße - NV